Der Digitale Gesellschaft e.V. kritisiert die Ankündigung von Generalbundesanwalt Range, keine strafprozessualen Ermittlungen wegen der Ausspähung sämtlicher Menschen in Deutschland durch die NSA einzuleiten.
“Die Entscheidung des Generalbundesanwalts ist in rechtsstaatlicher Hinsicht eine Farce. Wenn selbst die umfangreichen Enthüllungen aus dem Snowden-Fundus über die NSA-Spitzelei in Deutschland der sprichwörtlich objektivsten Behörde der Welt keinen Anlass zum Einschreiten geben, nimmt das Vertrauen in die Fähigkeit und die Bereitschaft der deutschen Justiz zum Schutz der Grundrechte und zur Verteidigung des Rechtsstaats schweren Schaden.”, kommentiert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist allein das Vorliegen eines Anfangsverdachts. Sobald konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat bestehen, wird diese Verdachtsschwelle überschritten. Nun auf die Einleitung von Ermittlungen verzichten, weil – so Range – die Erfolgsaussichten mangels Kooperationsbereitschaft der US-Administration gering seien, ist vor allem deshalb unverständlich, weil mit dem Zeugen Edward Snowden und den durch ihn an die Öffentlichkeit gelangten Dokumenten ergiebige Beweismittel greifbar sind. Fast zeitgleich mit Ranges Ankündigung hat Snowden gegenüber der deutschen Presse noch einmal bekräftigt, persönlich mit der Überwachung der Kommunikation in Deutschland befasst gewesen zu sein.
“Seit nunmehr fast einem Jahr kommen durch die Enthüllungen aus dem Snowden-Fundus fortwährend neue Details über die geheimdienstliche Massenüberwachung ans Licht. Angesichts dessen einen Anfangsverdacht zu verneinen, ist entweder Realitätsverweigerung oder Rechtsbeugung. Wir hoffen daher, dass die Anzeigeerstatter gegen die Entscheidung des Generalbundesanwalts vorgehen werden, um die Aufnahme von Ermittlungen zu erzwingen. Der millionenfachen Grundrechtsverletzung in Deutschland muss ebenso wie der Erosion des Rechtsstaats endlich Einhalt geboten werden.”, fordert Volker Tripp.