Heute wird die Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss eine Stellungnahme vorlegen, in der sie eine Vernehmung Edward Snowdens in Deutschland ablehnt. Zur Begründung beruft sie sich neben einer andernfalls drohenden Gefährdung des Staatswohls auch auf ein Rechtsgutachten einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei.
Reise Snowden nach Deutschland ein, so heißt es, könnten die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu den USA ebenso wie die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste beider Staaten schweren Schaden nehmen. Außerdem gelange das Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich die Ausschussmitglieder durch eine Befragung Snowdens nach US-amerikanischem Recht wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat oder wegen Verschwörung strafbar machen könnten. Aufgrund bestehender Vereinbarungen müsse Snowden zudem zwingend ausgeliefert werden, falls die Vereinigten Staaten ein entsprechendes Gesuch an die Bundesregierung richteten.
„Die Bundesregierung macht sich zum kuschenden Komplizen der anlasslosen Massenüberwachung durch die NSA. Statt konsequent für den Grundrechtsschutz einzutreten, wie es ihre verfassungsmäßige Aufgabe wäre, lässt sie sich ausgerechnet von amerikanischer Seite Argumente soufflieren, die darauf hinauslaufen, die Kontrollbefugnisse des Untersuchungsausschusses dem Vorbehalt ausländischen Strafrechts zu unterwerfen. Maßstab für die Arbeit des Ausschusses ist allein das Grundgesetz, nicht die Rechtsordnung eines anderen Staates. Gleiches gilt für den Verweis auf eine Auslieferungspflicht und den unscharfen Begriff des Staatswohls. Dass die Bundesregierung offenbar weder willens noch in der Lage ist, der Überwachungspraxis der NSA politisch wirksam zu begegnen, kann aus rechtsstaatlicher Sicht kaum als Begründung dafür herhalten, die Rechte des Untersuchungsausschusses einzuschränken. Der Grundsatz der Gewaltenteilung verlangt vom Parlament gerade eine effektive Kontrolle des Regierungshandelns. Das Eingeständnis, im NSA-Komplex zum Aufbau einer starken Verhandlungsposition gegenüber den Vereinigten Staaten und zum Schutz der Grundrechte außer Stande zu sein, gibt daher eher Anlass, die Untersuchungsbefugnisse in diesem Fall so weit wie möglich zu fassen. Die Bundesregierung muss diese verfassungsrechtliche Farce endlich beenden und darf sich einer unbefangenen Befragung Snowdens nicht länger in den Weg stellen.“, fordert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.