In Brüssel wird derzeit im Rahmen des Digital Services Act (DSA) eine grundlegende Plattformregulierung entworfen. Der DSA betrifft nicht nur die großen Plattformen, sondern soll europaweite Regeln für alle digitalen Vermittlungsdienste schaffen und die E-Commerce-Richtlinie von 2000 ersetzen. Kern der Verordnung, die als solche unmittelbar geltendes Recht schaffen wird, aber ist die Regulierung von Plattformen, mit speziellen Regeln für sehr große Online-Plattformen.

Damit zielt der DSA insbesondere auf große Plattformen wie Facebook und Youtube und versucht einige der besonders problematischen Auswüchse von deren Geschäftsmodellen regulatorisch in den Griff zu bekommen.

Die Diskussion in den Ausschüssen des Europaparlaments gehen nun in die letzte Runde, bevor im Dezember vom Parlament über die Position abgestimmt wird, mit der das Parlament in die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Komission tritt. Im federführenden Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) steht am 8. November die Abstimmung an.

Der Entwurf der EU-Kommission, der die Grundlage der neuen Verordnung darstellt, ist in vielen Punkten wenig ambitioniert und stellt nicht den großen Wurf dar, mit dem Viele gerechnet hatten und der die Dominanz der großen Plattformen ernsthaft hätte infrage stellen können. Teilweise stellt er sogar einen Rückschritt dar und begründet ernsthafte Gefahren für die Grundrechte im Netz. Denn die Regulierung zielt in weiten Teilen auf die Haftung der Anbieter für die Inhalte und damit auf die Nutzerinnen und Nutzer ab, während die Grundlagen der Geschäftsmodelle – verhaltensbasierte Werbung und intransparente Empfehlungssysteme – nur unzureichend angegangen werden.

Die Digitale Gesellschaft fordert, dass eine europäische Plattformregulierung der gesellschaftlichen Rolle dieser Plattformen angemessen Rechnung trägt, den Rahmen für ein offenes Internet setzt und die Interessen und Rechte der Nutzerinnen und Nutzer ins Zentrum stellt.

Dazu haben wir einige besonders problematische Punkte des Kommissionsentwurf in den Blick genommen und konkrete Forderungen für eine grundrechtsbasierte Plattformregulierung aufgestellt. Hier geht es zum Text.