Die Digitale Gesellschaft e.V. sieht keine Möglichkeiten, Artikel 17 der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ohne Uploadfilter umzusetzen. Sie fordert deshalb, dass die Bundesregierung sich für eine Änderung der Richtlinie auf EU-Ebene einsetzt. Die Bundesregierung selbst hatte das schließlich in einer Protokollnotiz zur Verabschiedung der Richtlinie in Aussicht gestellt.
Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die netzpolitische Organisation im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Deutschland abgegeben hat.
„Artikel 17 fordert, eine allgemeinen Überwachungspflicht einzuführen und sie gleichzeitig zu vermeiden. Die Anforderungen widersprechen sich selbst und sind daher nicht umsetzbar. Sie müssen deshalb, wie in der deutschen Protokollnotiz in Aussicht gestellt, durch den EU-Gesetzgeber korrigiert werden,“ heißt es dort.
Uploadfilter waren in der Diskussion um das neue Urheberrecht stark kritisiert worden, weil sie Meinungs- und Kunstfreiheit bedrohen: Erstens sind die automatischen Systeme stark fehleranfällig und können legale Parodien und Zitate nicht von Urheberrechtsverletzungen unterscheiden. Zweitens wird die Einrichtung einer Maschinerie unterstützt, die zu einer automatischen Zensur von unerwünschten Inhalten missbraucht werden kann.
Die CDU hatte angekündigt, die Richtlinie ohne Filterpflicht umsetzen zu wollen. Dazu wollte sie Pauschallizenzen und eine Bagatellgrenze als sogenannte Schranken des Urheberrechts einführen. Solche Schranken würden aber gegen europäisches Recht verstoßen.
Ebenfalls fordert die Digitale Gesellschaft, das neu eingeführte europäische Leistungsschutzrecht wieder zurückzunehmen. Die Regelung bedroht Blogbetreibende und kleinere Nachrichtenaggregatoren in ihrem Geschäftsmodell und schränkt die Verbreitung von Wissen im Internet ein.
Lob gibt es hingegen für Artikel 14 der Richtlinie: Danach dürfen in Zukunft Reproduktionen, zum Beispiel Fotos, von gemeinfreien Werken nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein, solange ihnen kein neuer schöpferischer Akt zugrunde liegt. Im letzten Jahr hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auf Wikimedia Commons keine Scans von Fotos von gemeinfreien Werken hochgeladen werden dürfen, weil die Urheber der Fotos sich auf den sogenannten Lichtbildschutz berufen können. Damit ist nun Schluss.
Schließlich weist die Stellungnahme darauf hin, dass Urheberrinnen und Urheber eine eigene Interessenvertretung benötigen, in der die Verwerter nicht mitspielen. Deshalb sollten die bestehenden Verwertungsgesellschaften dringend umgebaut werden.
Pressekontakt:
Digitale Gesellschaft e.V.
Dr. Volker Grassmuck
volker.grassmuck@digitalegesellschaft.de
Link zur Stellungnahme: https://digitalegesellschaft.de/2019/09/stellungnahme-zur-umsetzung-der-urheberrechtsreform/