„Das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefährdet die Meinungsfreiheit im Netz. Darüber hinaus verstößt es gegen das Europarecht und ist unvereinbar mit den Grundsätzen des EU-Binnenmarkts. Deshalb haben wir uns heute an die EU-Kommission gewandt und unsere Bedenken gegen das Vorhaben zum Ausdruck gebracht. Wir erwarten, dass die Kommission das Gesetz stoppen wird.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Im Zuge der TRIS-Notifizierung des in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat sich der Digitale Gesellschaft e.V. an die EU-Kommission gewandt und auf die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit dem Europarecht hingewiesen. Erlassen die EU-Mitgliedstaaten technische Vorschriften über Dienste der Informationsgesellschaft, so müssen sie diese vor ihrem Erlass bei der EU-Kommission anzeigen. In einem drei Monate dauernden Verfahren prüft die Kommission sodann, ob die Vorschriften mit dem Binnenmarkt und dem Europarecht konform gehen. Während dieser drei Monate darf der Mitgliedstaat die betreffenden Bestimmungen nicht verabschieden. Erhebt die Kommission im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme Einwände, so verlängert sich diese Stillhaltefrist um einen weiteren Monat.

In unserem Schreiben an die Kommission legen wir dar, dass der Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie und gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt. Nach der E-Commerce-Richtlinie gilt für Diensteanbieter das sogenannte Herkunftslandprinzip. Danach dürfen ein solcher Anbieter grundsätzlich nur den rechtlichen Regeln des Mitgliedstaates unterworfen werden, in dem er seinen Sitz hat. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll demgegenüber auch für solche sozialen Netzwerke gelten, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Darin liegt zugleich eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit. Schließlich unterläuft das geplante Gesetz auch die einheitliche Regelung der Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern, wie sie in der E-Commerce-Richtlinie vorgesehen ist.

Die vollständige Stellungnahme des Digitale Gesellschaft e.V. finden Sie hier (.pdf).