Der Bundestag hat gestern den Weg für eine Total-Überwachung des Reiseverkehrs frei gemacht. Mit der Abstimmung über eine fünfjährige Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten wird erneut ein grundrechtswidriges Gesetz auf den Weg gebracht.

Als Reaktion auf terroristische Anschläge und organisierte, grenzüberschreitende Kriminalität wurde die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität auf den Weg gebracht.
Ziel ist es, durch die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten, nicht nur bekannte, sondern auch „bisher unbekannte Verdächtige“ zu identifizieren. Hierfür wird eine Fluggastdatenzentralstelle die von den Luftfahrtunternehmen übermittelten PNR-Daten mit bestehenden Datenbeständen und Mustern abgleichen. Jene Muster werden auch aus den zuvor übermittelten PNR-Daten erstellt und aktualisiert. Sowohl die PNR-Daten als auch die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten können an das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Zollverwaltung, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst weitergeleitet werden. Zudem können die PNR-Daten als auch die Ergebnisse an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Europol sowie Drittstaaten übermittelt werden.

Die Speicherung und Auswertung von PNR-Daten erfolgt mittlerweile in einigen Staaten. Nationale PNR-Systeme gibt es etwa in Großbritannien, Schweden und Frankreich. Zudem bestehen Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten zwischen der EU und den USA sowie Australien. Obwohl diese Staaten seit mehreren Jahren PNR-Daten im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität nutzen, gibt es keinen konkreten Nachweis dafür, dass eine Fluggastdatenspeicherung für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus ein taugliches Mittel wäre. In einer Anhörung, die im Vorfeld der Abstimmung stattgefunden hat, konnte selbst Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, nicht erklären, welchen Nutzen die Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität hat. Zugleich ist der Eingriff in die Grundrechte der Reisenden massiv: Die PNR-Daten von allen Reisenden auf Flügen, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU durchgeführt werden als auch die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union starten, werden für fünf Jahre auf Vorrat gespeichert und verarbeitet, ohne das ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Die PNR-Daten berühren zudem in ihrer Gesamtheit den Bereich des Privatlebens und lassen Rückschlüsse auf das Intimleben der Reisenden zu. Die Speicherung und Verarbeitung von PNR-Daten widerspricht damit Europäischen Grundrechten.

Stellungnahme des Digitale Gesellschaft e.V. zur Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (.pdf)

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten im Bundestag sowie weitere Beiträge zum Thema (Playlist):

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