„Dass sich eine Mehrheit im Europäischen Parlament ohne Aussprache über fundierte Bedenken gegen CETA hinwegsetzt, ist ein Skandal. Wenn die Befürworter des Abkommens tatsächlich von seiner Rechtmäßigkeit überzeugt wären, bräuchten sie eine Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht zu scheuen. Statt Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu ermöglichen, nehmen sie sehenden Auges einen jahrelangen Bruch mit dem Unionsrecht in Kauf. Dieser Umgang mit Kritik wird die ablehnende Haltung der EU-Bevölkerung gegenüber CETA und anderen Freihandelsabkommen weiter verstärken.“, erklärt Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Des Europäische Parlament hat sich heute gegen eine gerichtliche Überprüfung des Freihandelsabkommens CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada ausgesprochen. Ein Antrag von 89 Parlamentariern, ein entsprechendes Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuholen, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Nun ist zu erwarten, dass das Abkommen in Kürze vorläufig in Kraft gesetzt werden wird. Um vollständige Wirksamkeit zu erlangen, muss es außer durch das EU-Parlament auch durch sämtliche 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden, was mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Ähnlich wie auch beim Freihandelsabkommen TTIP stößt vor allem die geplante Schiedsgerichtsbarkeit zum Investorenschutz auf Kritik. Vor diesen Sondergerichten, die außerhalb der Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten stehen, können Unternehmen Regierungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn der Wert ihrer Investitionen durch neue Gesetze verringert wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass Mitgliedstaaten gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam vom Erlass verbraucherschützender Vorschriften Abstand nehmen. Auch die Hoheit des EuGH über die Auslegung des Unionsrechts könnte auf diese Weise unterlaufen werden. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages haben die Verfahren zum Investorenschutz mit Blick auf das Grundgesetz und die EU-Verträge bereits als besonders heikel beurteilt. Nicht zuletzt deshalb wäre es dringend geboten gewesen, ein Rechtsgutachten des EuGH zu CETA einzuholen, um die Vereinbarkeit mit dem Europarecht zu gewährleisten.