„Wir freuen uns, dass die Große Koalition es endlich geschafft hat, sich zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung durchzuringen. Schon häufig schien die Öffnung der Netze in den vergangenen anderthalb Jahren zum Greifen nah, scheiterte dann aber stets an parteipolitischen Befindlichkeiten. SPD und Union müssen nun endlich liefern und die Störerhaftung bedingungslos streichen. Es wird höchste Zeit, dass Deutschland Anschluss an den international längst üblichen Standard bei offenen Funknetzen findet.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Medienberichten zufolge haben sich Union und SPD auf die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung geeinigt. Bislang mussten WLAN-Betreiber, die ihren Netzzugang für die Allgemeinheit öffnen, damit rechnen, für Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer haftbar gemacht und kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Schon in der vergangenen Woche soll Kanzlerin Merkel ein Machtwort gesprochen haben, um das seit Monaten andauernde Tauziehen um die Reform der Störerhaftung innerhalb der Großen Koalition zu beenden. Bislang bestand die Union darauf, die Haftungsbefreiung von Bedingungen wie Vorschaltseite und Passwortsicherung anhängig zu machen. Schon vor Merkels Einschreiten hatte sich der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen spezifische Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung ausgesprochen.

In Anbetracht der bislang äußerst zähen Verhandlungen um die gesetzliche Beseitigung der WLAN-Störerhaftung ist die heute vermeldete Einigung allerdings mit Vorsicht zu genießen. Schon häufig schien die bedingungslose Streichung der Störerhaftung in den vergangenen Jahren zum Greifen nahe. So hatte der Digitale Gesellschaft e.V. bereits im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem WLAN-Betreiber von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter ohne Einschränkungen freigestellt werden. Dieser Entwurf wurde bereits zweimal in den Bundestag eingebracht, scheiterte jedoch stets an den Stimmen der Union. Die nun erzielte Einigung entspricht inhaltlich diesem Entwurf, so dass umso unverständlicher ist, warum Union und SPD ganze vier Jahre gebraucht haben, um zu diesem Ergebnis zu gelangen. Nun darf es kein Zurückfallen hinter den erreichten Stand geben. Vielmehr muss der Gesetzentwurf jetzt zügig angepasst und verabschiedet werden.

Unser Gesetzentwurf zur bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung

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