„Wir freuen uns über dieses wegweisende Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Kunstfreiheit deutlich gestärkt und überkommene Hindernisse für die kulturelle Fortentwicklung aus dem Weg geräumt. Endlich gibt es auch beim Recht des Tonträgerherstellers eine zeitgemäße Bagatellregelung nach dem Vorbild des US-amerikanischen Fair Use-Prinzips. Vor allem junge Künstler und Hobbymusiker, für die Sampling und ganz allgemein das elektronische Kopieren alltägliche Kulturtechniken sind, werden beim Experimentieren und bei der Auseinandersetzung mit vorhandenen Tonaufnahmen nicht mehr in die Illegalität gedrängt. Damit sind wir auch dem von uns seit Jahren geforderten Recht auf Remix einen entscheidenden Schritt näher gekommen.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil in einem seit nunmehr 18 Jahren andauernden Rechtsstreit um die Verwendung eines zwei Sekunden langen Klangfragments aus dem Stück „Metall auf Metall“ der Gruppe Kraftwerk verkündet. Danach ist die Übernahme einzelner Teile aus einer fremden Tonaufnahme in ein eigenes Werk unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers möglich. Bislang war der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass der Rechteinhaber die Verwendung einzelner Klangfragmente bereits dann verbieten kann, wenn ein durchschnittlich befähigter Musikproduzent in der Lage wäre, den betreffenden Ausschnitt gleichwertig nachzuspielen.
Die Verfassungsrichter bewerteten diese Betrachtungsweise als unverhältnismäßige Einschränkung der Kunstfreiheit und stellten neue Kriterien für die erlaubnisfreie Verwendung von Samples auf. Nach ihrer Ansicht komme es vielmehr auf Gesichtspunkte wie den künstlerischen und zeitlichen Abstand zum Ursprungswerk, die Signifikanz der entlehnten Sequenz, die wirtschaftliche Bedeutung des Schadens für den Urheber des Ausgangswerks sowie dessen Bekanntheit an. Damit nähert sich das Gericht dem US-amerikanischen Fair Use-Prinzip, einer Bagatellschranke für die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials, an. Als sachkundige Dritte hatten wir uns in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht für eine solche Schranke ausgesprochen. Eine Fair Use-Klausel stellt auch ein zentrales Element des von uns seit Jahren propagierten Rechts auf Remix dar.