„Die angeblich intensiven Verhandlungen um eine neue Safe-Harbor-Regelung haben bislang nicht mehr als vage Ankündigungen hervorgebracht. Statt den Elefanten im Raum klar zu benennen und tiefgreifende Reformen bei den amerikanischen Überwachungsgesetzen einzufordern, eiert die EU-Kommission weiter rum und lässt Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen im Stich. Die europäischen Datenschutzbehörden müssen nun den Druck auf die Verhandlungen erhöhen und entschlossen gegen rechtswidrige transatlantische Datentransfers vorgehen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
An diesem Wochenende läuft die Schonfrist ab, welche die Artikel 29 Gruppe der EU-Kommission nach der Aufhebung der Safe Harbor Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumt hatte. Bis Ende Januar 2016 sollte die Kommission nach Wunsch der europäischen Datenschützer eine neue Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA aushandeln. Ein „Safe Harbor 2.0“ ist trotz angeblich intensiv geführter Verhandlungen, über die stets nur vage Informationen nach außen dringen, derzeit jedoch nicht in Sicht. Zwar berichten die Unterhändler gelegentlich über Fortschritte, etwa dass Bürgerinnen und Bürger der EU ähnliche Rechtsmittel gegen Datenschutzverstöße wie US-Amerikaner erhalten könnten, konkrete Ergebnisse gibt es bislang aber nicht.
Dabei ist seit der Entscheidung des EuGH ist klar, dass das vordergründigste Problem bei der transatlantischen Übermittlung personenbezogener Daten in den nahezu unbeschränkten gesetzlichen Zugriffsbefugnissen der US-Geheimdienste liegt. Obendrein ist es den datenverarbeitenden Unternehmen außerdem verboten, ihre Kundinnen und Kunden über ihre Kooperation mit diesen Behörden zu informieren. Ohne tiefgreifende Änderungen im Recht der US-Geheimdienste wird es nicht möglich sein, die Vorgaben der EuGH-Entscheidung zu erfüllen. Das gleiche gilt für Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules, die nach dem Luxemburger Richterspruch ebenfalls keine taugliche Rechtsgrundlage für transatlantische Datenübertragungen mehr darstellen. Um den Druck auf die Verhandlungen zu erhöhen, müssen die europäischen Datenschutzbehörden deshalb nun ihren Ankündigungen Taten folgen lassen, und entschlossen rechtswidrige Datenflüsse zwischen der EU und den USA unterbinden. Nur auf diese Weise wird sich in den Safe Harbor Verhandlungen die Einsicht durchsetzen, dass Reformen der geheimdienstlichen Befugnisse unausweichlich sind.