„Der Europäische Gerichtshof hat heute ein historisches Zeichen für den Datenschutz und gegen anlasslose Massenüberwachung gesetzt. Die Safe Harbor-Entscheidung macht unmissverständlich klar, dass geheimdienstliche Spähexzesse den Grundrechten und der Online-Wirtschaft schweren Schaden zufügen und mit freien transatlantischen Datenflüssen schlichtweg unvereinbar sind. Die politisch Verantwortlichen in Europa und den USA stehen nun in der Pflicht, die Missstände abzustellen und die längst überfälligen Reformen bei Aufsicht und Befugnissen der Geheimdienste vorzunehmen.“, kommentiert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
In dem Rechtsstreit zwischen dem österreichen Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden, dass die vor rund 15 Jahren ergangene „Safe Harbor“ Entscheidung der EU-Kommission ungültig ist. Die Entscheidung bildete bislang die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die Vereinigten Staaten, wo US-Unternehmen wie Facebook diese Daten speichern und verarbeiten. Sie besagte im Kern, dass in den USA ein angemessenes Schutzniveau für die Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der EU herrsche. Dieser pauschalen Annahme hat der EuGH nun vor dem Hintergrund der anlasslosen Massenüberwachung durch die NSA eine klare Absage erteilt.
Anders als teilweise im Vorfeld der Entscheidung von US-Seite zu vernehmen war, bedeutet das gerichtliche Votum keineswegs das Ende transatlantischer Datenflüsse. So sieht das europäische Datenschutzrecht zahlreiche Ausnahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten auch ohne eine „Safe Harbor“ Regelung vor. Diese Ausnahmen greifen allerdings nur dann, wenn Nutzerinnen und Nutzer zunächst umfassend über den Verwendungszweck und die Weitergabe ihrer Daten an Dritte unterrichtet wurden. Datenverarbeitende Unternehmen aus den USA müssen europäische Nutzerinnen und Nutzer daher auch über die geheimdienstlichen Zugriffsmöglichkeiten auf ihre Daten informieren, damit diese weiterhin übermittelt werden dürfen. Aufgrund der Verschwiegenheitseverpflichtungen nach US-Recht dürfte dies für die Unternehmen allerdings kaum möglich sein. Der Ball liegt daher im Spielfeld der politisch Verantwortlichen auf beiden Seiten des Atlantiks. Sie stehen in der Pflicht, der geheimdienstlichen Massenüberwachung und damit einem der größten Hindernisse für freie Datenflüsse zwischen der EU und den USA endlich ein Ende zu bereiten. Online-Unternehmen und Zivilgesellschaft müssen diese Reformen nun selbstbewusst und unnachgiebig einfordern.
Eine ausführliche Analyse zu den Auswirkungen und Implikationen des Urteils finden Sie hier.