„Der Ausschuss für Internationalen Handel hat heute eine wichtige Chance vertan, um die mit TTIP verbundenen Gefahren für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte zu bannen. Mit der heutigen Abstimmung empfiehlt er dem EU-Parlament, für überstaatliche Schiedsgerichte, für einen Freibrief bei Verhandlungen über den Datenschutz und für eine nur symbolische Bestimmung zum Urheberrecht einzutreten. Hier muss in den Beratungen im Plenum dringend nachgebessert werden.“, fordert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Der Ausschuss für Internationalen Handel (INTA) im EU-Parlament hat heute über seine Position zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP abgestimmt. Mit dem Votum bereitet der federführende Ausschuss eine Abstimmung im Plenum vor, mit der das Europäische Parlament zu dem Abkommen Stellung nimmt und rote Linien definiert, die bei den Verhandlungen durch die Kommission nicht überschritten werden dürfen.
Leider konnte sich der Ausschuss in zahlreichen wichtigen Punkten nicht zu einer klaren Absage an die mit TTIP verbundenen Gefahren für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte durchringen. Statt zu fordern, die vorgesehenen Schiedsgerichte für Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten gänzlich aus dem Text des Abkommens zu entfernen, sprach sich die Ausschussmehrheit lediglich für geringfügige Verfahrensänderungen aus; mittelfristig solle ein Internationaler Investment Gerichtshof zur Beilegung der Dispute geschaffen werden. Die Gefahr, dass multinationale Konzerne künftig Regierungen im Klageweg unter Druck setzen könnten, um verbraucherschützende Vorschriften aufzuheben oder gar nicht erst einzuführen, ist damit keineswegs gebannt.
Ähnlich zaghaft blieb der Ausschuss auch im Bereich des Datenschutzes. Zwar stimmte er für eine Klausel, die zunächst klarstellt, dass die EU-Datenschutzregeln von TTIP nicht berührt werden; diese Bestimmung wird jedoch durch einen Zusatz aufgeweicht, der Verhandlungen über die Übermittlung personenbezogener Daten unter der schwammigen Bedingung erlaubt, dass Datenschutzrecht auf beiden Seiten des Atlantik eingehalten wird. Unklar bleibt, welches Datenschutzrecht dabei gemeint ist. Sollte es bedeuten, dass die europäische Seite EU-Recht und die amerikanische Seite US-Recht einzuhalten hat, kommt die Bedingung einem Freibrief für Verhandlungen über transatlantische Datenflüsse gleich.
Noch schlechter fiel die Abstimmung auf dem Feld des Urheberrechts aus. Hier votierte der Ausschuss für eine Bestimmung, welche die kulturelle und mediale Vielfalt in Europa sichern soll noch einmal klarstellt, dass audiovisuelle Medien nicht Teil des Verhandlungsmandats der Kommission sind. Abgesehen davon, dass das Urheberrecht selbst dort nicht explizit erwähnt wird, ist die Bestimmung mangels rechtlicher Bindungswirkung weitestgehend wirkungslos.