“Wir begrüßen die Abkehr der Bundesregierung von einer verdeckten Vorratsdatenspeicherung im IT-Sicherheitsgesetz. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Position innerhalb der Bundesregierung verfestigt und sich schließlich auch auf EU-Ebene durchsetzt.”, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute hat die Bundesregierung ihren Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt. Anders als noch bei frühzeitig durchgesickerten Fassungen fehlt in dem aktuellen Entwurf eine besonders umstrittene Passage zur Änderung des Telemediengesetzes. Die ursprünglich vorgesehene Regelung hätte es Anbietern von Online-Diensten und Telekommunikationsunternehmen erlaubt, Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen zu erheben und bis zu sechs Monate lang zu speichern. Faktisch wäre damit eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür legalisiert worden. Vor allem im Netz traf dieses Vorhaben auf massiven Protest, unter anderem durch den Digitale Gesellschaft e.V..

Offen ist zur Zeit, ob der nun vorgelegte Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes einen weiterreichenden Richtungswechsel in Sachen Vorratsdatenspeicherung markiert. Dafür spricht, dass auch Bundesjustizminister Heiko Maas vor wenigen Tagen in einem Presseinterview die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ablehnte. Aus der EU kommen allerdings gegenteilige Signale. Obwohl der EuGH Anfang April dieses Jahres eine entsprechende Richtlinie gekippt hatte, arbeitet die Kommission auf Druck der Sicherheitsbehörden derzeit an einer Neuauflage der Richtlinie. Es bleibt zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung zur Vorratsdatenspeicherung innerhalb der Bundesregierung verfestigt und sich danach auch auf europäischer Ebene durchsetzt.