Überwachungstechnologien werden global in zunehmendem Maße eingesetzt. In Bahrain werden Menschen gezielt auf Grundlage von Überwachung ausgespäht, aufgegriffen und gefoltert, in Tunesien wurden E-Mails mitgeschnitten und verändert, in China, Syrien und Iran Aktivistinnen und Aktivisten mit Hilfe von Überwachungssoftware verfolgt. Diese Praktiken werden aktiv von europäischen und US-amerikanischen Unternehmen unterstützt. Vielfach sind die genannten Länder gar nicht in der Lage, Repressionen in diesem Ausmaß ohne Unterstützung aus Europa oder Nordamerika auszuüben.
Einige Unternehmen, die solche Technologien entwickeln (wie Gamma oder Trovicor), sitzen auch in Deutschland. Zusammen mit Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten ist Deutschland einer der führenden Anbieter von Überwachungstechnologien. In Deutschland benötigt ein Unternehmen, das Überwachungstechnologien exportiert, bislang nicht einmal eine Genehmigung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle. Unternehmen können Technologien, Systeme und Dienstleistungen ungefragt und ohne Kontrolle in (fast) alle Staaten der Welt exportieren. Ausnahmen bilden nur wenige Länder, die mit Sanktionen der EU belegt sind, wie Syrien, Iran oder Nordkorea. Dies hat direkte negative Auswirkungen auf den Schutz von Menschenrechten in den betroffenen Ländern. Es ist auch ein beträchliches Risiko für das außen- und menschenrechtspolitische Ansehen Deutschlands in der Welt.
Um Licht ins Dunkel der komplexen System der Exportkontrolle zu bringen, hat der Digitale Gesellschaft e.V. zusammen mit Privacy International und dem Open Technology Institute eine Studie zu Exportkontrollen in Deutschland, Großbritannien und den USA verfasst. In der Studie werden sowohl die aktuellen Entwicklungen bei Wassenaar als auch die Möglichkeiten, das Abkommen auf EU-Ebene, in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten und den USA umzusetzen, beleuchtet.
Mit der Umsetzung des Wassenaar-Abkommens hätte die Bundesregierung die Möglichkeit, Schritte gegen den unkontrollierten Export von Überwachungstechnologien aus Deutschland und der EU zu unternehmen. Dass dies bislang nicht geschehen ist, wurde bereits vor der Bundestagswahl 2013 über Parteigrenzen hinweg kritisiert. Auch danach ist wenig passiert, so dass immer noch akuter Handlungsbedarf besteht.
Bei der Studie wurden auch die Probleme der aktuellen Regelungen der Exportkontrolle, insbesondere im Bereich Regulierung von Kryptographie, untersucht. Nachdem verschiedene Debatten über die Regulierung von Exploits aufgekommen sind, ist es wichtig zu betonen, dass diese nach derzeitigem Stand des Wassenaar-Abkommens nicht vorgesehen sind. Allerdings ist die verwendete Sprache der Wassenaar-Änderungen oft sehr undeutlich und muss bei der Implementierung deutlich präzisiert werden.
Exportkontrollen allein sind leider kein Allheilmittel und es wird auch in Zukunft Handel mit Überwachungstechnologien geben. Allerdings kann eine zielgenaue Umsetzung des Wassenaar-Abkommens dazu führen, dass Überwachungstechnologien weniger eingesetzt werden. Gerade daher ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft am Ball bleibt und die Änderungen im Bereich Exportkontrolle kritisch begleitet.
Hier die gesamte Studie (Englisch, .pdf).
Weitere Positionen des Digitale Gesellschaft e.V. zur Exportkontrolle von Überwachungstechnik: hier und hier.