Wie Der Spiegel in seiner heutigen Printausgabe berichtet, soll die Beaufsichtigung der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium nach Vorstellung des Vorsitzenden Thomas Oppermann gestärkt werden. Laut Antragsentwurf, welchen er den Mitgliedern in der vergangenen Woche zukommen ließ, soll künftig ein mit eigenen Ermittlungsbefugnissen ausgestattetes Team aus fünf Experten die Arbeit des Gremiums unterstützen. Außerdem sollen Gremiumssitzungen in Einzelfällen öffentlich stattfinden können.
Das verheerende Versagen der Verfassungsschutzbehörden im Fall des rechtsterroristischen NSU, aber auch die zahlreichen offenen Fragen zur Kommunikationsüberwachung durch den BND und seiner Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten führen eindringlich vor Augen, wie unzureichend die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste bislang ausgestaltet ist. Eine Verbesserung der fachlichen und personellen Ausstattung des Kontrollgremiums und der Transparenz seiner Arbeit ist nach Ansicht des Digitale Gesellschaft e.V. daher mehr als überfällig, greift in der nun vorgestellten Form jedoch immer noch viel zu kurz.
“Eine effektive Beaufsichtigung der drei Nachrichtendienste des Bundes ist von nur fünf Personen, seien sie auch noch so qualifiziert, kaum zu bewältigen. Um ihre Aufgabe auch nur annähernd sachgerecht erfüllen zu können, brauchen sie einen eigenen Mitarbeiterstab.”, sagt Volker Tripp, politischer Referent des Digitale Gesellschaft e.V.
Offen ist noch, wie die Ermittlungsbefugnisse des Expertenteams im Detail aussehen sollen. Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben bereits jetzt das Recht, Räumlichkeiten der Dienste zu betreten, Akteneinsicht zu fordern und Mitarbeiter zu befragen. “Die personelle Aufstockung wird nur dann eine echte Verbesserung der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste bewirken, wenn parallel dazu auch die Kontrollbefugnisse ausgeweitet werden. Neben Rechten zur Durchsuchung von behördlichen Räumlichkeiten und zur Analyse der von den Diensten eingesetzten Software und Systeme sollte das Expertenteam auch die Möglichkeit haben, als vertrauliche Anlaufstelle für Whistleblower zu dienen.”, fordert Tripp.
Eine Schwäche des Parlamentarischen Kontrollgremiums liegt derzeit auch darin, dass es anders als die G10 Kommission nicht zwingend mit mindestens einem Juristen mit Befähigung zum Richteramt besetzt ist. Volker Tripp dazu: “Der Schutz der Grundrechte muss bei der Beaufsichtigung der Nachrichtendienste oberste Priorität haben. Das Expertenteam sollte daher aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen bestehen, um sowohl technischen und operativen als auch juristischen Sachverstand zu bündeln.”