Inhalt
1. Wichtige Abstimmung im EU-Parlament: Unsere Position zur EU-Datenschutzverordnung #EuDataP
2. Deine Stimme gegen die Überwachung – stopsurveillance.org
3. Sachverständigenanhörung zur Netzneutralität im NRW-Landtag
4. Gespräch mit der EU-Kommission zur Abmahnindustrie
5. Landgericht Köln drosselt die Deutsche Telekom
6. Einladung zum 18. Netzpolitischen Abend
7. Die Videos vom 17. Netzpolitische Abend
8. Termine
1. Unsere Position zur EU-Datenschutzverordnung #EuDataP
Das Europäische Parlament hat über die Datenschutzgrundverordnung abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis ist das Mandat des Europäischen Parlaments für die nun folgenden Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der Europäischen Kommission. Unser Fazit des Parlamentsberichts: nicht ausreichend.
Einige unserer wichtigsten Forderungen haben ihren Weg in den Bericht des Parlaments geschafft, etwa das Erfordernis der ausdrücklichen Zustimmung zur Datenverarbeitung, das vorangehakte Checkboxen („opt-out“) und das Verstecken der Nutzer-Einwilligung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbietet. Weiterhin sollen Datenschutzsymbole, wie wir sie von Creative Commons-Lizenzen kennen, für mehr Transparenz bei Nutzerinnen und Nutzern sorgen.
Leider haben die Europaparlamentarier in zwei Kernpunkten der Verordnung Schlupflöcher eingebaut, deren Auswirkungen wir heute nur schwer einschätzen können: Das „berechtigte Interesse“, das Datenverarbeitung ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erlaubt, wurde nicht gezielt auf Ausnahmefälle beschränkt bzw. aus dem Entwurf gestrichen. Stattdessen weitetet der Parlamentsbericht die Anwendbarkeit des berechtigten Interesses durch unklare Formulierungen und Ausnahmen für pseudonyme Daten aus. Ähnliche Ausnahmen finden sich auch im Artikel zur Profilbildung durch Nutzerdaten, die nicht generell der Einwilligung unterliegen soll. Fest steht, dass diese Schlupflöcher die Internetwerbebranche und ihre fragwürdigen Trackingmethoden bevorteilen würden. Was aus diesen Paragrafen noch herauszuholen ist, wird zukünftig die Rechtsabteilungen großer Unternehmen intensiv beschäftigen.
Zunächst muss sich der Ministerrat aber mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission auf eine gemeinsame Position einigen.Einige Länder im EU-Ministerrat möchten das so dringend benötigte Gesetz allerdings weiter verzögern und verwässern – allen voran Deutschland und Großbritannien. Das gilt es zu verhindern.
Pressemitteilung zur Abstimmung des federführenden LIBE-Ausschusses im Europäischen Parlament
netzpolitik.org zur Verzögerungstaktik im Rat
2. Deine Stimme gegen die Überwachung – stopsurveillance.org
Nachdem die Überwachungsthematik das Handy der Kanzlerin erreicht hat und auf diese Weise mit Wucht ins öffentliche Bewusstsein zurückgekehrt ist, gilt es nun, die Debatte weiter zu befeuern und Druck auf die Politik auszuüben, um jegliche Form anlassloser staatlicher Kommunikationsüberwachung zu beenden.
Ihr könnt dabei nicht nur mithelfen, indem Ihr unseren Forderungskatalog zu den Koalitionsverhandlungen weiter verbreitet. Ihr könnt es außerdem den bisher über 12.000 Unterzeichnern unseres offenen Briefes an die Spitzen der deutschen und europäischen Exekutive und Legislative gleich tun, und Eure Stimme gegen Überwachung abgeben.
Die aktuelle Situation bietet die einmalige Chance, etwas gegen die uferlose Datensammelwut staatlicher Stellen zu bewegen. Wir werden uns daher auch weiterhin mit konkreten Vorschlägen, Forderungen und Aktionen an die politisch Verantwortlichen richten, damit nicht nur Frau Merkel, sondern alle Menschen in Deutschland vor der Ausforschung und dem Abhören ihrer Kommunikation geschützt werden.
3. Sachverständigenanhörung zur Netzneutralität im NRW-Landtag
Am 11. Oktober haben wir an einer Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen teilgenommen.
Dabei ging es um insgesamt drei Anträge von SPD/Grünen und Piraten zu einer Bundesratsinitiative zur Wahrung der Netzneutralität. In unserer Stellungnahme, die Ihr hier (pdf) nachlesen könnt, haben wir uns für eine solche Initiative ausgesprochen und betont, dass Netzneutralität dabei als übergreifendes Prinzip ausgestaltet werden muss, das besonders im Verhältnis zwischen Best Effort Internet und priorisierten Diensten gilt. Außerdem haben wir dargestellt, worin die Schwächen der bisherigen Regulierungsansätze auf Bundes- und EU-Ebene bestehen.
Verräterisch bis erschreckend war das Abschlussstatement in der Stellungnahme der ebenfalls zur Anhörung geladenen Telekom: „Letztlich kann eine Qualitätsdifferenzierung auch ein medienpolitisches Instrument bereitstellen, um auch im Internet eine ggf. Priorisierung gesellschaftlich gewünschter Inhalte zu ermöglichen.“
Wer darüber entscheidet, welche Inhalte warum und in welchem Maß „gesellschaftlich gewünscht“ sind, lässt die Stellungnahme offen. Ganz beiläufig stellt sie aber die Weichen für eine künftige Inhaltskontrolle durch Zugangsprovider und zeigt einmal mehr, wohin die Reise in Sachen Netzneutralität aus Sicht der Telekom tatsächlich geht.
4. Gespräch mit der EU-Kommission zur Abmahnindustrie
Bereits im Sommer hatten wir der EU-Kommission einen Brief geschrieben, in dem wir erklärten, dass und warum die deutsche Rechtslage zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gegen europäisches Recht verstößt.
Diesen Standpunkt konnten wir am 18. Oktober im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit Vertretern der Abteilung Markt noch einmal darlegen und vertiefen. Neben anderen Punkten haben wir dabei deutlich gemacht, dass die kürzlich in Kraft getretene Deckelung der Abmahngebühren auf zur Zeit rund 150 Euro in keiner Weise geeignet ist, das illegitime Geschäftsmodell Massenabmahnung zu beenden. Gerade weil es sich um ein Geschäftsmodell handelt, ist nun sogar eher zur erwarten, dass die Abmahnfrequenz weiter steigt, damit der Profit mindestens konstant bleibt.
Wir hoffen, der Kommission genügend Argumente geliefert zu haben, damit sie sich zur Einholung einer offiziellen Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex entschließt. Dies wäre der erste Schritt auf dem Weg zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik in dieser Sache.
5. Landgericht Köln drosselt die Deutsche Telekom
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Drossel-Klauseln der Deutschen Telekom unzulässig sind. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Deutsche Telekom wird sicher Berufung einlegen. Wir sind gespannt, wie es weiter geht und wünschen der Verbraucherzentrale NRW viel Erfolg beim weiteren Weg durch die Instanzen.
Leider betrifft dieses Urteil weniger die Netzneutralität, sondern vielmehr Fragen des Marketings und der Verbrauchertäuschung. Wenn die Deutsche Telekom zukünftig schlicht den Begriff Flatrate vermeidet und durch eine andere kreative Wortschöpfung ersetzt, dürfte sich nicht viel an den Drosselkom-Plänen ändern. Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ist immer noch dringend notwendig und muss von der kommenden Bundesregierung endlich angegangen werden.
Verbraucherzentrale NRW zum Urteil des LG Köln
6. Einladung zum 18. Netzpolitischen Abend
Am 5. November 2013 laden wir Euch wieder zum Netzpolitischen Abend in die c-base ein. Ab 20:00 Uhr möchten wir mit Euch über aktuelle netzpolitische Entwicklungen diskutieren. Input gibt es dieses Mal zu den Themen Datenschutz und PRISM & Co.:
– Benjamin Bergemann spricht über den Ausgang der Datenschutzabstimmung im federführenden Innenausschuss des Europäischen Parlaments und stellt vor, wie es mit der Verordnung weitergeht.
– Stefan Heumann (Stiftung Neue Verantwortung) wird über die vergleichende Studie zu den Geheimdienstgesetzen der USA, Großbritanniens und Deutschlands berichten, die er gemeinsam mit Ben Scott verfasst hat.
– Danach wird Christian Römer von der Böll-Stiftung die „Mobilize!“-Konfernz vorstellen, die im Dezember in Berlin stattfindet.
Das Programm kann auch noch kurzfristig erweitert werden.
Einlass ist wie immer ab 19:00 Uhr. Auch diesmal gibt es wieder einen Livestream unter c-base.org und später die Aufzeichnung im Netz. Wir freuen uns auf Euch!
7. Die Videos vom 17. Netzpolitischen Abend
Auf dem Netzpolitischen Abend im Oktober stelle unser politischer Referent Volker Tripp die „Zehn Forderungen an eine künftige Regierungskoalition“ vor. Außerdem gaben Sascha Meinrath vom Open Technology Institute und Al Banda einen Einblick in die Entwicklung gemeinschaftlich organisierter Netze.
Die Videos findet Ihr hier.
8. Termine
Am 5. November findet unser monatlicher Netzpolitischer Abend in der c-base, Berlin statt.
Vom 5. – 8. Dezember gibt es in der Böll-Stiftung Berlin die nächste Ausgabe der „Mobilize!“.
Vormerken: Vom 27. bis 30. Dezember tagt der 30. Chaos Communication Congress (30C3) in Hamburg
— Fördere den Digitale Gesellschaft e.V. —
Arbeit für digitale Menschen- und Bürgerrechte kostet Zeit und Geld. Entscheidend ist eine stabile Basisfinanzierung, weil sie uns Unabhängigkeit und Ausdauer verschafft. Mit einer Fördermitgliedschaft leistest Du einen wesentlichen Beitrag dazu, dass digitale Menschen- und Bürgerrechte eine Lobby erhalten und im politisch-gesellschaftlichen Diskurs Beachtung finden.
Deine Vorteile als Fördermitglied: Du gehörst zu den Gewinnern. Je erfolgreicher wir sind, desto mehr Freiheiten und Rechte gibt es für uns alle!
Obendrein erhältst Du den Digiges-Jutebeutel, Aufkleber und ein T-Shirt.