Pressemitteilung vom 21.Oktober 2013

 

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat über die Zukunft des europäischen Datenschutzes abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis ist zugleich das Mandat des Europäischen Parlaments für die nun folgenden Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der Europäischen Kommission. Der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt das Resultat, weist aber zugleich daraufhin, dass der Vorschlag einige grundrechtsgefährdende Schwachpunkte enthält, die die besseren Ideen des Textes konterkarieren.

 

„Wir sind erfreut, dass Langzeitforderungen der digitalen Bürgerrechtsbewegung wie das Recht auf Datenportabilität und Datenschutzhinweise in Symbolsprache Gehör gefunden haben“, sagt Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft e.V. Mit dem Recht auf Datenportabilität wird es möglich, bei einem Wechsel von einem Dienst zum anderen (zum Beispiel einem sozialen Netzwerk), seine Daten mitzunehmen. „Das kann den Wechsel zu anderen, datenschutzfreundlicheren Anbietern erleichtern. Wir kennen dieses Prinzip von der Rufnummernmitnahme“, erläutert Beckedahl. Der Innenausschuss hat sich in seiner Abstimmung zudem für das Erfordernis einer „expliziten Zustimmung“ zur Datenverarbeitung ausgesprochen. „Das ist ein siginifikanter Fortschritt gegenüber der geltenden Datenschutzrichtlinie von 1995, die an dieser Stelle eine schwächere Formulierung enthält und so die implizite Zustimmung durch die Bestätigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vorangehakten Boxen erlaubt hat.“

 

In einigen Punkten haben sich die Fraktionen allerdings auf gefährliche Kompromisse eingelassen. So wurde das sogenannte „berechtigte Interesse“ von Unternehmen, Daten auch ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer zu erheben, nicht auf klar definierte Fälle begrenzt. „Der neue Artikel 6.1 (f) überlässt es den datenverarbeitenden Unternehmen zu entscheiden, wann ihr ‚berechtigtes Interesse‘ das der Nutzer überwiegt. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht“, sagt Beckedahl. Auch bei der Profilbildung (Art. 20) mithilfe von Nutzerdaten sollen Nutzer nur in Fällen, wo ihnen „erhebliche Auswirkungen“ oder „rechtliche Konsequenzen“ erwachsen, der Datenverarbeitung zustimmen müssen. „Die umfassende Profilerstellung durch Internettracking, von der nicht nur Werbeunternehmen, sondern auch Nachrichtendienste Gebrauch machen, bedarf demnach nicht der Zustimmung der Nutzer.“, beklagt Beckedahl.

 

„Das Europäische Parlament ist an strittigen Punkten bereits jetzt eingeknickt. Das sind keine guten Voraussetzungen für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, von denen einige im Namen nationaler und wirtschaftlicher Interessen eine abgeschwächte Datenschutzverordnung erwirken wollen.“, so Beckedahl.
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