Der Rat der Europäischen Union hat die kontroverse Präsentation über eine „virtuelle Schengen-Grenze“ veröffentlicht. Es geht um den Vorschlag, eine „Chinesische Mauer“ um das europäische Internet zu errichten, der im Februar im Rat diskutiert wurde.
Article 19 hat die Dokumente nun bekommen.

Sowohl die Präsentation, als auch der Begleitbrief sind faszinierende Lektüre. Hier die wichtigsten Punkte:

  1. Es wird klar gesagt, dass dokumentierte Kindesmissbrauch nur genutzt werden soll, um politische Unterstützung für die Einführung von Sperren zu gewinnen: „Dies ist nur der erste Schritt (…) es ist in der Zukunft möglich, die Kooperation beim Sperren auf andere Arten von Kriminalität auszuweiten“
  2. Obwohl die Präsentation das Logo der ungarischen Ratsräsidentschaft trägt, „gibt sie nicht die offizielle Meinung des Rats, Generalsekretariats des Rats oder der Präsidentschaft wieder“
  3. Obwohl der „Experte“, der die Präsentation hielt, von der ungarischen Präsidentschaft eingeladen war, und die Präsentation von 27 Mitgliedstaaten und der EU-Komission besucht wurde, wird der Name des Vortragenden nicht veröffentlicht – angeblich, um seine Privatsphäre zu schützen.
  4. In der Präsentation wird betont, dass der zu sperrende Inhalte ausreichend trivial wäre, dass er in anderen Ländern auch legal sein könnte – zum Beispiel in denen, wo das Material gehostet wird.
  5. Ohne jegliche Beweise oder Beispiele wird versichert, dass das Netzsperren in Italien „funktionieren.“ (Es ist wahrscheinlich nur ein Zufall, dass Italien gleichzeitig auch im europäischen Vergleich die breiteste Definition von zu sperrenden Inhalten hat.)
  6. Die Präsentation nimmt Bezug darauf, dass Inhalte in Italien „unerreichbar“ gemacht würden – obwohl DNS-Sperren besonders einfach zu umgehen sind.
  7. Internet-Provider sollen „virtuelle Grenzübergänge“ werden.

Ein interessanter Punkt, und einer, der die inhärenten Gefahren der Betonung von Sperren zeigt, ist, dass an keiner Stelle von Strafverfolgung die Rede ist – selbst wenn der Inhalt innerhalb der europäischen Union gehostet wird. Da muss man sich doch fragen, wann genau die Priorität der Strafverfolgung vom Belangen der Täter und Schützen der Opfer zum Verdecken von Beweismitteln verschoben wurde.

Auch wenn die ungarische Ratspäsidentschaft jetzt sagt, dass die viruelle chinesiche Mauer formal weder die eigene, noch die Linie des Rats sei, passt dieser Vorschlag wunderbar zur EU Cyberkriminalitätplattform, die französische Ratspräsidentschaft 2008 vorgeschlagen hat.

Wenn auf EU-Ebene nur noch Vorschläge und Diskussionen über Internetsperren im Kontext von Kindesmisshandlung, Glückspiel, Urheberrecht und Fälschungen, neuerdings von Medikamentem, die Rede ist, ist es kaum überraschend, dass der Ministerrat jetz über eine harmonisierte „große Firewall um Europa“ für die ewig wachsende Liste von Inhalten spricht, zu denen man den Zugang verhindern möchte.

[Dies ist eine Übersetzung des englischen Originaltexts von EDri.org, CC-BY, ebenfalls veröffentlicht unter netzpolitik.org]
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