Zu den Plänen der EU-Kommission, das ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.:

„Die Kommission spielt offensichtlich auf Zeit: sie hofft, dass die Proteste gegen das Abkommen nach einem langen EuGH-Verfahren vergessen sind und die Nutzer nicht mehr auf die Straße gehen. Dass es ihr um das inhaltlich geht, glaubt ihr niemand mehr – sie hätte das Verfahren sonst schon längst anstregen können.“

Doch bereits im Laufe diesen Jahres kommt ACTAs kleiner Bruder auf den Tisch: Die Überarbeitung der „Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum“ (IPRED). Wie aus der Kommission zu hören ist, wird die Überarbeitung weitere Verschärfungen bei der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverstößen mit sich bringen. „Wer glaubt, dass mit dem ACTA-Prüfverfahren vor dem EuGH die Nutzer schon befriedigt wären, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Nicht nur die Durchsetzung sondern auch das Urheberrecht selbst gehört auf den Prüfstand. Es ist mit der heutigen Realität so nicht mehr vereinbar und muss endlich zu einem Kreativnutzerrecht werden, einem Recht, das Kreative und Nutzer gleichermaßen schützt“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.

Auch mit IPRED soll eine Kooperation zwischen Rechteinhabern und Internet-Service-Providern gefördert werden, wie sie ACTA ebenfalls vorsieht. Diese Privatisierung der Rechtsdurchsetzung kann zu Netzsperren, Internetzugangs-Sperrungen und einer Echtzeitüberwachung des Datenverkehrs führen, wie man in anderen EU-Staaten bereits sehen kann. „Die Internetdienstleister haben weder für Datenverkehrsüberwachung noch in der Rechtsverfolgung eine aktive Rolle einzunehmen“, sagt Markus Beckedahl.