In seinem heute verkündeten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Netzsperren für zulässig erklärt. Stelle ein nationales Gericht fest, dass eine Internetseite urheberrechtsverletzende Inhalte anbiete, so sei der Provider derjenigen, die auf diese Seite zugreifen, als Vermittler der Rechtsverletzung anzusehen. Daher könne er in einem solchen Fall verpflichtet werden, seinen Kundinnen und Kunden den Zugriff […]