„Eine Verschärfung der Hostprovider-Haftung ist Gift für Deutschlands digitale Wirtschaft. Mit ihrem Vorstoß schafft die Bundesregierung neue Rechtsunsicherheiten, die zum Abzug von Investitionsmitteln für Cloud-Dienste führen werden. Auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt wird Deutschland im internationalen Wettbewerb daher weiter ins Hintertreffen geraten.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Die Bundesregierung will die Haftung für Hostprovider verschärfen. Das geht aus dem nun veröffentlichten Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes hervor. Bislang sind Cloud-Dienste wie Dropbox, Youtube oder Uploaded für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht verantwortlich, solange ihnen die Rechtswidrigkeit nicht bekannt ist und sie die Inhalte umgehend entfernen, sobald sie Kenntnis davon erlangen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass diese Kenntnis bei sogenannten „gefahrgeneigten Diensten“ künftig vermutet werden soll. Als solche definiert der Entwurf unter anderem Dienste, bei denen die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der Informationen rechtswidrig erfolgt. Gleiches soll gelten, wenn der Anbieter durch eigene Maßnahme gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert, mit der Nichtverfolgbarkeit von Rechtsverstößen wirbt oder keine Möglichkeit vorhält, um rechtswidrige Inhalte zu entfernen.
Der Regierungsentwurf würde für Hostprovider neue Rechtsunsicherheiten begründen, die ihrem Geschäftsmodell die Grundlage entziehen. In der Folge werden in Deutschland keine neuen Investitionen in solche Dienste mehr erfolgen. Die angestrebte Änderung des Telemediengesetzes würde die hiesige Online-Wirtschaft daher empfindlich treffen und im internationalen Wettbewerb weiter zurückwerfen. Zudem ist die Haftungsverschärfung auch in europarechtlicher Hinsicht bedenklich. So sieht die E-Commerce-Richtlinie vor, dass Hostprovider für rechtswidrige Inhalte nur dann haften, wenn sie die Inhalte nicht umgehend entfernen, sobald ihnen die Rechtswidrigkeit bekannt ist. Hinzu kommt, dass die Vorgaben des Regierungsentwurfs derart weit und unbestimmt sind, dass sie kaum praktisch umsetzbar sein werden. Schwierigkeiten ergeben sich etwa bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Inhalte. Selbst bei urheberrechtlich geschütztem Material ist die Speicherung bei einem Cloud-Anbieter zulässig, wenn dieses Material zuvor rechtmäßig erworben wurde. Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn die Öffentlichkeit, etwa durch das Verbreiten eines entsprechenden Links, Zugriff auf dieses Material erhält.
Muss natürlich heißen: „für die sie nicht bezahlt HABEN“.
Einerseits fällt es mir schwer, mich da so richtig aufzuregen. Das sind doch eher Politiker- und Juristen-Allmachtsfantasien, die in der Praxis keine Auswirkungen haben. Entsprechende Services stehen in der Regel im nicht-deutschen Ausland, oft auch außerhalb der EU, und was juckt die also deutsche Gesetzgebung?
Und andererseits ist es durchaus berechtigt, Diensten ein bisschen Arbeit zu machen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf illegaler Verbreitung von Inhalten besteht, für die sie nicht bezahlt werden. Da habe ich als jemand, der solche Inhalte schafft, wenig Mitleid. Warum sollte man Hehler schützen, nur weil sie gelegentlich auch legale Deals machen?