Das EU-Parlament hat heute beschlossen, das geplante kanadisch-europäische Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten (PNR) dem EuGH zur Prüfung vorzulegen.
„Im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat der EuGH klargestellt, dass eine umfassende anlasslose Datensammlung gegen EU-Grundrechte verstößt. Es ist konsequent und sinnvoll, nun auch die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten auf den juristischen Prüfstand zu stellen.“, sagt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Die Entscheidung des EuGH wird zudem Signalwirkung auch für andere bereits bestehende Abkommen, wie etwa die Übermittlung der Fluggastdaten an die USA, haben. Bei dem Abkommen handelt es sich um eine gigantische Vorratsdatenspeicherung: Bis zu 60 Einzelinformationen werden bei jedem einzelnen Flug pro Passagier gespeichert, darunter Informationen über den gesundheitlichen Zustand der Reisenden, Essenswünsche und Kreditkartendaten. Bis zu fünf Jahre soll Kanada die Daten speichern und sogar an Drittstaaten weitergeben dürfen.
Das Parlament ist daher angehalten, bis zur Verkündung der EuGH Entscheidung die Diskussionen um weitere Vorratsdatenspeicherungen einzufrieren, darunter auch die Pläne für ein europaweites PNR-System.