Das Europäische Parlament hat gestern, am Mittwoch den 11. März 2026, eine wegweisende Entscheidung für einen grundrechtskonformen Kinderschutz im digitalen Raum getroffen. Die Abgeordneten stimmten dafür, eine europäische Ausnahmeregelung nur mit Nachbesserungen zu verlängern. Dem voran gegangen war ein Bericht der EU-Kommission, aus dem hervorgeht, dass diese ePrivacy-Ausnahmeregelung bisher von US Big Tech-Unternehmen zum massenhaften Scannen privater Nachrichten von Menschen in der EU genutzt wird (bekannt als Chatkontrolle 1.0). In Zukunft soll dieser schwerwiegende Eingriff auf das Recht auf Privatsphäre online nur noch in konkreten Verdachtsfällen zulässig sein – das sieht die Position des Europäischen Parlaments vor, welche gestern in der Plenarversammlung mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit bestätigt wurde.

Die Digitale Gesellschaft e.V. hatte zuvor dazu aufgerufen, diese Befugnis zur Massenüberwachung durch Big Tech-Unternehmen zu beenden. Seit heute verhandelt das Europäische Parlament darüber mit dem Rat der EU im sogenannten Trilog. Dadurch ist die Bundesregierung jetzt am Zug, dort eine Einigung auf diese Lösung möglich zu machen. In der Vergangenheit haben unter anderem der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Justizminsterin Dr. Stefanie Hubig (SPD) versprochen, dass die deutsche Bundesregierung keine anlasslosen Chatkontrollen zulassen wird. Die Digitale Gesellschaft e.V. fordert die Bundesregierung dazu auf, dieses Versprechen jetzt einzulösen und sich im Rat der EU für zielgerichtete Maßnahmen entsprechend dem Vorschlag des Europäischen Parlaments einzusetzen.

Konstantin Macher, Mitglied im Vorstand der Digitalen Gesellschaft e.V. erklärt dazu:

„Jetzt muss die Bundesregierung auf Worte auch Taten folgen lassen. Schon morgen könnte sie bei den Beratungen im Rat der EU damit den Weg für eine Lösung frei machen.“

Verhandlungen im Eilverfahren

Für die Verhandlungen bleibt nicht mehr viel Zeit. Die bisherige Ausnahmeregelung wurde bereits einmal verlängert und läuft am 3. April 2026 aus. Trotz dieser absehbaren Frist hat die Europäische Kommission erst Ende Dezember 2025 einen offiziellen Gesetzvorschlag zur Verlängerung vorgelegt, wodurch die beteiligten Institutionen das Gesetz im Eilverfahren beraten und verhandeln müssen. Im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments war zuvor aufgrund der massiven Kritik an der bisherigen Praxis ein Vorschlag auf eine Verlängerung gescheitert, als dieser noch nicht die Beschränkung auf Tatverdächtige enthielt. Erst nach der Einigung der Europaabgeordneten im Plenum auf die Einschränkungen fand der Vorschlag eine Mehrheit.

Die zeitlich befristete Ausnahmeregelung steht im Zusammenhang mit den Verhandlungen für eine dauerhafte Regelung (CSA-Verordnung, bekannt als Chatkontrolle 2.0). Diese hatte massive Kritik ausgelöst, da die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, Unternehmen zum Einsatz anlassloser Chatkontrollen zu verpflichten. Das Europäische Parlament hat dieser Form der Massenüberwachung in seiner offiziellen Position zu dem Gesetz 2023 eine Absage erteilt und stattdessen den Einsatz zielgerichteter Maßnahmen gefordert. Mit der Abstimmung gestern bleiben die Abgeordneten dieser Linie jetzt also bei der zeitlich befristeten Ausnahmeregelung treu.

Position der Bundesregierung

Nach massiven Protesten im letzten Herbst gegen die Pläne der EU-Kommission haben Spitzen der aktuellen Regierungskoalition öffentlich Abstand von der Chatkontrolle Massenüberwachung genommen.

Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erklärte in einem Statement am 7. Oktober 2025:

„Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats. Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht. Das wird es mit uns nicht geben.“

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) erklärte am 8. Oktober 2025 im ZDF:

„Anlasslose Kontrolle, Chatkontrolle wird es mit mir nicht geben.“ Und später führte sie aus: „Wir sind ein Rechtsstaat und ein Rechtsstaat hat Grenzen. Und es geht genau darum nicht alle unter einen Generalverdacht zu stellen, sondern sehr genau zu gucken: wo gibt es ein Verdachtsmoment und da dann aber auch natürlich überprüfen zu können. Aber nicht zu sagen: ich scanne jetzt einfach mal alle und dann gucke ich mal, ob ich irgendwo was finde.“

Die Bundesregierung hat sich bisher nicht öffentlich zur gestrigen Abstimmung des Europäischen Parlaments geäußert. Die Digitale Gesellschaft e.V. fordert von der Koalition ein klares Bekenntnis dazu, dieses Versprechen gegenüber der deutschen Öffentlichkeit jetzt auch einzuhalten und sich morgen im Rat der EU folgerichtig für die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Korrekturen an dem Gesetz einzusetzen.

Kritik an der bisherigen Ausnahmeregelung

Die bisherige Ausnahmeregelung ist immer wieder auf Kritik gestoßen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat gewarnt, dass die ePrivacy-Ausnahmeregelung in ihrer bisherigen Form ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte ist, sowohl in einer ersten Stellungnahme zur Ausnahmeregelung und in einer zweiten Stellungnahme zur Verlängerung. Die bisherige Regelung ist problematisch, denn die Chatkontrolle 1.0 betrifft alle Menschen und behandelt alle wie potentielle Täter und greift dabei schwer in das Grundrecht auf Privatsphäre ein. Aufgrund der Fehleranfälligkeit von „KI“-Scanningtechnologie droht dabei immer wieder unschuldigen Personen zu Unrecht schlimmster Verbrechen beschuldigt zu werden. In der Vergangenheit gab es bereits wiederholt Berichte, dass so etwas auch in der Praxis passiert.
Das Europäische Parlament hat in der Ausnahmeregelung die EU-Kommission verpflichtet, über die tatsächliche Anwendung der Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zu berichten. Daraus geht hervor, dass gerade US-Unternehmen damit massenhaft private Kommunikation von Nutzer*innen in der EU scannen. Begründet wird das mit dem Kinderschutz und der Suche nach Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern. (CSAM). Microsoft gibt demnach zum Beispiel für 2023 an, 11,7 Milliarden Dateien weltweit überwacht und dabei 32.000 CSAM-Dateien gefunden. Somit waren weltweit nur 0,000002735 % CSAM. Gleichzeitig haben die verwendeten Scanningtechnologien hohe Fehlerraten. Der Anbieter Yubo berichtete im gleichen Durchführungsbericht für 2023 eine falsch-positiv Fehlerquote von 20%. Außerdem kann die EU-Kommission nach eigener Aussage keinen belastbaren Zusammenhang von der Massenüberwachung zu tatsächlichen Verurteilungen von Straftätern zeigen.

In einem offenen Brief hatten sich die Digitale Gesellschaft e.V. und viele weitere zivilgesellschaftliche Organisationen darum zuletzt an das Europäische Parlament gewendet und einen Stopp der Chatkontrolle Massenüberwachung gefordert.

Die Digitale Gesellschaft e.V.

Die Digitale Gesellschaft e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz, gegen alle Formen von Überwachung und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung.