In einem ungewöhnlichen Vorgang hat der LIBE-Ausschuss im Europäischen Parlament gestern Abend (2. März 2026) einen Legislativbericht abgelehnt, der die Verlängerung einer ePrivacy-Ausnahmeregelung vorsieht. Da diese Ausnahmeregelung nachweislich zur massenhafter Überwachung privater Chats führt, wird diese auch als Chatkontrolle 1.0 bezeichnet. Eine Evaluation der Ausnahmeregelung hatte zuvor gezeigt, dass diese insbesondere durch US-Amerikanische Big Tech Unternehmen genutzt wird, um milliardenfach private Kommunikation zu durchleuchten. Die Ausnahme soll eigentlich am 3. April 2026 auslaufen. Im Dezember hat die EU-Kommission aber kurzfristig eine Verlängerung um zwei Jahre vorgeschlagen und damit Verhandlungen im Eilverfahren erzwungen. Nach lautstarker Kritik aus Zivilgesellschaft und bei den politischen Gruppen im Europäischen Parlament hat der zuständige Parlamentsausschuss den Vorschlag zur Verlängerung jetzt abgelehnt. Mutmaßlich wird in Folge die Plenarversammlung des Europäischen Parlaments nächste Woche (9.-12. März 2026) darüber abstimmen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen haben zuletzt in einem offenen Brief an die Abgeordneten appelliert, die Verlängerung der vorläufigen ePrivacy-Ausnahmeregelung abzulehnen, sofern diese nicht ausdrücklich eine Massenüberwachung ausschließt.

Die Digitale Gesellschaft e.V. erklärt dazu:

Der Plan der EU-Kommission, durch künstlich geschaffenen Zeitdruck die bestehende Position des Europäischen Parlaments zu revidieren, ist nicht aufgegangen. Auch die Abgeordneten in der Plenarversammlung sollten sich jetzt gegen diese Überrumpelungsstrategie behaupten. Das heißt: das Europäische Parlament sollte die anlasslose Massenüberwachung mit der Chatkontrolle 1.0 weiter ablehnen.

Hintergrund

Eigentlich wird private Kommunikation online von Menschen in der EU durch die sogenannte ePrivacy-Richtlinie von 2002 geschützt. Eine temporäre Ausnahmeregelung (“Chatkontrolle 1.0”) erlaubt Internetdiensten das Scannen privater Nachrichten. Begründet wird das mit dem Kinderschutz und der Suche nach Darstellungen sexualisierter Gewalt (CSAM). Eine Evaluation der Ausnahmeregelung durch die EU-Kommission hat aber gezeigt: die EU-Kommission kann nach eigener Aussage keinen belastbaren Zusammenhang von der Massenüberwachung zu tatsächlichen Verurteilungen von Straftätern zeigen. Die Chatkontrolle 1.0 betrifft aber alle Menschen und behandelt alle wie potentielle Täter und greift dabei schwer in das Grundrecht auf Privatsphäre ein. Aufgrund der Fehleranfälligkeit von „KI“-Scanningtechnologie droht dabei immer wieder unschuldigen Personen zu Unrecht schlimmster Verbrechen beschuldigt zu werden.

Ursprünglich sollte die ePrivacy-Ausnahme nur zeitlich begrenzt bis August 2024 gelten. Dann wurde sie verlängert und läuft jetzt am 3. April 2026 aus. Die Verlängerung wurde von den EU-Institutionen als einmalige Ausnahme bezeichnet. Die Europäische Kommission hat jetzt trotzdem eine erneute Verlängerung um zwei Jahre vorgeschlagen.

Die Digitale Gesellschaft e.V. erklärt dazu:

Die Chatkontrolle 1.0 ist ein Ausnahmezustand vom Recht auf Privatsphäre in der EU. Diesen Zustand entgegen vorheriger Versprechungen immer wieder zu verlängern beschädigt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen.

Auch die zuständige Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD), welche das parlamentarische Verfahren im zuständigen LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments koordiniert, hat diesen Vorgang kritisiert. Sie betont außerdem, dass das Europäische Parlament schon seit 2023 bereit gewesen wäre, einen dauerhaften Rechtsrahmen zu schaffen. Im Kontext der Verhandlungen zur „Chatkontrolle 2.0“ hat das Europäische Parlament am 14. November 2023 fraktionsübergreifend beschlossen, zielgerichtetere Maßnahmen einzusetzen und damit massenhaften Chatkontrollen eine Absage erteilt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat gewarnt, dass die ePrivacy-Ausnahmeregelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte ist, sowohl in einer ersten Stellungnahme zur Ausnahmeregelung und in einer zweiten Stellungnahme zur Verlängerung. Zuletzt hat der EDSB seine Kritik in einer offiziellen Stellungnahme zur erneuten Verlängerung bekräftigt.

Belege für die Kritik an der Verlängerung der Chatkontrolle 1.0 liefert sogar die EU-Kommission selbst. Das Europäische Parlament hatte in der Ausnahmeregelung gesetzlich festgehalten, dass die Kommission über die tatsächliche Anwendung der Regelung berichten muss. Dieser Durchführungsbericht von November 2025 zeigt: gerade US-Unternehmen nutzen die ePrivacy-Ausnahme um damit massenhaft private Chats von Menschen in der EU zu durchleuchten. Microsoft gibt demnach zum Beispiel für 2023 an, 11,7 Milliarden Dateien weltweit überwacht und dabei 32.000 CSAM-Dateien gefunden. Somit waren weltweit nur 0,000002735 % CSAM. Gleichzeitig haben die verwendeten Scanningtechnologien hohe Fehlerraten. Der Anbieter Yubo berichtete im gleichen Durchführungsbericht für 2023 eine falsch-positiv Fehlerquote von 20%.

Die Digitale Gesellschaft e.V. bekräftigt vor diesem Hintergrund ihre Kritik an der Chatkontrolle 1.0. Die ePrivacy-Ausnahmeregelung wird zur anlasslosen Massenüberwachung privater Nachrichten genutzt. Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre. Der gemeinnützige Verein ruft Europaabgeordnete dazu auf, die anlasslose Massenüberwachung mit der Chatkontrolle 1.0 auch im Plenum abzulehnen.

Die Digitale Gesellschaft e.V.

Die Digitale Gesellschaft e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für Grundrechte und Verbraucherschutz im digitalen Raum einsetzt. Zum Erhalt und zur Fortentwicklung einer offenen digitalen Gesellschaft engagiert sich der Verein gegen den Rückbau von Freiheitsrechten im Netz, gegen alle Formen von Überwachung und für die Realisierung digitaler Potentiale bei Wissenszugang, Transparenz, Partizipation und kreativer Entfaltung.