Die Digitale Gesellschaft e.V. kritisiert Pläne für EU-USA-Abkommen über grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel.

Am Donnerstag und Freitag trifft sich der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union. Während das neue Parlament sich noch konstituiert, wollen die Regierungen bereits Meilensteine für einschneidende Überwachungsmaßnahmen festlegen:

Erstens soll der europäischen Kommission ein Mandat erteilt werden, um mit den USA über ein Abkommen zum Zugriff auf elektronische Beweismittel zu verhandeln. In den USA ist die grenzüberschreitende Herausgabe elektronischer Beweismittel im Cloud-Act geregelt. In der EU liegt der Vorschlag zur sogenannten E-Evidence-Verordnung auf dem Tisch. Diese Verordnung soll es nationalen Strafverfolgungsbehörden erlauben, von Providern, die in anderen EU-Staaten sitzen, die Herausgabe von Inhalts- und Metadaten zu fordern. Der Staat, in dem der Provider ansässig ist oder in dem die Person, deren Daten betroffen sind, lebt, soll bei der Anordnung außen vor bleiben. Es muss noch nicht einmal der Verdacht einer Straftat bestehen, die in allen betroffenen Staaten strafbar ist.

„Ein solches Regime würde nur Sinn machen, wenn EU-weit bzw. international Einigkeit darüber bestünde, was eine Straftat ist, und dieselben Verfahrensgarantien gelten würden. Fälle wie die des katalanischen Politikers Puidgemont oder von Whistleblowern machen deutlich, dass das mitnichten der Fall ist. Wenn in einem Staat Abtreibung eine Straftat ist und in einem anderen nicht, dann dürfen Provider in letzterem nicht gezwungen werden, Beweismittel über solche Vorgänge herauszugeben,“ sagt Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft.

Das EU-Parlament hat über den Vorschlag noch nicht abgestimmt, sich in bisherigen Arbeitspapieren aber kritisch gezeigt. Die Verhandlungen mit den USA greifen nicht nur der parlamentarischen Abstimmung vor, sie sind auch viel umfänglicher als das, was in der EU diskutiert wird: Es soll eine Echtzeit-Überwachung ermöglicht werden.

Zweitens planen die Minister eine neue Auflage der Vorratsdatenspeicherung. Obgleich der EuGH entschieden hat, dass diese anlasslose Massenüberwachungsmaßnahme gegen Grundrechte verstößt, sind lediglich kosmetische Änderungen vorgesehen, wie Digitalcourage zeigt.

Pressekontakt:

Digitale Gesellschaft e.V.
Groninger Straße 7
13347 Berlin
presse@digitalegesellschaft.de
@digiges
030 450 840 18