Am kommenden Donnerstag, den 10. Juni 2021 wird die Regierungskoalition voraussichtlich das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ im Bundestag verabschieden. Die Digitale Gesellschaft hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie insbesondere den Einsatz von Staatstrojanern in der erweiterten Quellen-TKÜ durch sämtliche Geheimdienste sowie die Erweiterung der Überwachungsbefugnisse durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kritisiert.

Die Stellungnahme als pdf.

Das geplante Gesetz erweitert die Überwachungsbefugnisse der deutschen Geheimdienste erheblich. Trotz nahezu einhelliger Kritik der Sachverständigen und erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit scheint die Koalition fest entschlossen das Gesetz zu verabschieden. Im sehr kurzfristig anberaumten Gesetzgebungsverfahren hat sich bereits eine breite Koalition, die von Facebook und Google bis zum Chaos Computer Club reicht in einem offenen Brief an den Bundestag gewandt um das Gesetz doch noch zu verhindern.

Im Fokus der Kritik steht die Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern zum Zweck der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, mit der insbesondere auch gespeicherte verschlüsselte Kommunikation direkt auf dem Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer ausgeleitet und überwacht werden soll. Dabei soll nicht nur laufende Kommunikation überwacht werden, sondern teilweise auch rückwirkend auf gespeicherte Nachrichten zurückgegriffen werden. Dies stellt nicht nur einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar, sondern höhlt die Sicherheit der Kommunikation insgesamt aus, da die Behörden die Geräte hacken und Sicherheitslücken ausnutzen statt diese zu schließen.

Für das leichtere Aufspielen von Staatstrojanern sollen zukünftig auch Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet werden, Daten (etwa Updates) über die Verfassungsschutzämter zu leiten, so dass diese Zugriff auf die Geräte der Nutzerinnen und Nutzer erlangen. Eine so weitreichende Kooperationsverpflichtung, mit der die Anbieter zu Erfüllungsgehilfen beim Infiltrieren von staatlicher Schadsoftware gemacht werden, schädigt nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Anbietern und Nutzerinnen und Nutzern.

Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft: „Wenn die Geheimdienste künftig ausgerechnet Sicherheitsupdates dazu nutzen wollen Schadsoftware zu installieren, untergräbt dies alle Bemühungen sichere und bewusste Kommunikation im Internet zu etablieren.“

Darüber hinaus sollen die Befugnisse zur Überwachung von Einzelpersonen massiv ausgeweitet werden und den Geheimdiensten ein weites Ermessen eingeräumt werden, tätig zu werden. Dies wird insbesondere mit Aktivitäten im Internet begründet. Tom Jennissen: „Mit einem derartigen Ermessen wird den Verfassungsschutzämtern eine noch weitergehende Deutungshoheit über die politische Meinungsäußerung im Netz zugesprochen. Statt präziser Regeln für Geheimdienste zu formulieren, wird ihnen weitgehend freie Hand gegeben.“

Zweifel am neuen Gesetz bestehen aus Sicht der Digitalen Gesellschaft auch an der Zuständigkeit des Bundes. Zudem höhlt das Gesetz das historisch bedingte Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei noch weiter aus.

Die Digitale Gesellschaft lehnt das Gesetz daher entschieden ab. Sie fordert den Gesetzgeber auf, statt kurz vor der Wahl übereilt den Geheimdiensten immer neue Befugnisse zu geben, in der kommenden Legislatur das gesamte System der inneren Sicherheit auf einen kritischen Prüfstand zu stellen. Angesichts der Personalie des bis vor kurzem amtierenden Bundesverfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen und der Ereignisse um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erklärt Tom Jennissen: „Statt dem leider etablierten Grundsatz zu Folgen, dass die Geheimdienste noch aus jedem Skandal mit erweiterten Befugnissen hervorgehen, sollte die Politik endlich die Freiheitsrechte und die Sicherheit der Bevölkerung über die Interessen der Sicherheitsbehörden stellen.“

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: tom.jennissen@digitalegesellschaft.de