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Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

der Schutz von Grund- und Bürgerrechten ist eine essentielle Aufgabe demokratischer Rechtsstaaten. Dazu gehört, dass sich Menschen frei äußern können, ohne Angst vor Repressalien durch den Staat, aber auch ohne Angst haben zu müssen, von anderen Menschen aufgrund ihrer Äußerungen Bedrohungen oder Gewalt ausgesetzt zu sein. In einer Welt, die laut Freedom House seit 13 Jahren immer unfreier wird, kommt unserer Demokratie eine besondere Verantwortung zu, diese bürgerlichen Freiheiten zu schützen.

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in kurzem zeitlichen Abstand vorgelegten Gesetzentwürfe für ein “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”, sowie ein “Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” (NetzDG) tragen dieser Verantwortung jedoch nicht Rechnung. Sie sollen zwar erklärtermaßen dem Schutz der Meinungsfreiheit dienen, schaffen jedoch selbst eine enorme Gefahr für die bürgerlichen Freiheiten.

Wir, die Unterzeichner dieses Briefes, wollen heute jedoch nicht nur auf den Inhalt der Entwürfe eingehen, sondern müssen auch die offensichtlich fehlende Bereitschaft kritisieren, die vor einem Beschluss des Bundeskabinetts eigentlich gebotene fachliche und gesellschaftliche Debatte zur Wirksamkeit des NetzDG zu führen. Grundlage der Debatte hätte die Evaluierung des NetzDG sein können, die seit der Verabschiedung des Gesetzes angekündigt wurde. Mittlerweile ist bekannt, dass eine rechtswissenschaftliche Evaluierung des NetzDG stattfindet – die Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor und können somit weder zum öffentlichen Fachdiskurs noch zu den veröffentlichten Referentenentwürfen beitragen.

Daher möchten wir Sie dringend dazu auffordern, die vorgelegten Entwürfe einer gründlichen Überarbeitung zu unterziehen, bevor das Kabinett hier das Gesetzgebungsverfahren initiiert. Dies ergibt sich vor folgendem Hintergrund:

1.
Beide Gesetzentwürfe konstatieren „eine zunehmende Verrohung der Kommunikation“, ohne dafür auf empirische Belege verweisen zu können. Grundlage einer verantwortungsvollen Gesetzgebung in einem so grundrechtssensiblen Bereich wie der Medien- und Meinungsfreiheit sind jedoch belastbare Fakten, die in die komplexen Abwägungen, die solchen Gesetzgebungsverfahren zu Grunde liegen, mit einbezogen werden sollten. Hierzu hielten wir es für wichtig, dass vor der Verabschiedung weiterer restriktiver Regelungen in Kooperation mit den Plattformen Forschungsinstitutionen Zugänge zu Datenmaterial erhalten, das eine qualitative wie quantitative Überprüfung der Ausgangsthesen, wie auch der Wirksamkeit bereits bestehender Regelungen überhaupt ermöglichen. Notfalls wären die Betreiber der Plattformen hierzu zu verpflichten.

2.
Der Gesetzentwurf für ein “Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” verlagert die strafrechtliche Verfolgung von Äußerungen in sozialen Medien in solch erheblicher Weise vor, dass sie in einer für viele Menschen kaum noch vorhersehbaren Weise die Gefahr polizeilicher Ermittlungen und strafrechtlicher Verfolgung nach sich ziehen kann – obwohl es sich eben nicht stets um eindeutig rechtswidrige Äußerungen handelt, die den Rahmen des zulässigen “Meinungskampfes” verlassen würden.

Zugleich schafft Ihr Gesetzentwurf eine Reihe problematischer Befugnisse, auf die Sie auch öffentlich schon mehrfach hingewiesen worden sind, auf die das BMJV leider bislang nur ungenügend reagiert hat:

Die Verpflichtung zur Herausgabe von Passwörtern ist gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Passwörter liegen bei Providern üblicherweise in verschlüsselter Form vor. Dies ist essentielle Voraussetzung sicherer IT-Systeme. Es steht daher zu befürchten, dass staatliche Stellen Anreize setzen werden, Provider zum Vorhalten unverschlüsselter Passwörter anzuhalten, da die gewonnenen Informationen sonst für sie wertlos sind. Dies stünde jedoch datenschutzrechtlichen Vorgaben und IT-Sicherheitsanforderungen, wie unter anderem vom BSI gestützt, diametral entgegen. Zum anderen würde damit jegliche Nutzung digitaler Konten – vom sozialen Netzwerk bis zum Online-Banking – massiv unsicher. Der IT-Standort Deutschland wäre ein Schlaraffenland für Hacker. Zudem sollte fraglich sein, inwiefern Beweise vor Gericht standhaft sein werden, wenn Ermittlungsbehörden sich mit Hilfe des erlangten Passworts in den Account eines Tatverdächtigen einloggen können.

Außerdem sind Journalistinnen und Journalisten von dieser weitreichenden Maßnahme nicht ausgenommen, was neben der Einschränkung der allgemeinen Bürgerrechte zu einer erheblichen Einschränkung des journalistischen Quellenschutzes führt. Medienschaffende können ihre Aufgabe als Informationsvermittler und Wächter der Demokratie nur erfüllen, wenn sie ihren Informanten gewährleisten können, dass ihr Name, die Umstände der Recherche und ihre Dokumente nicht preisgegeben werden.

Die Ausleitung von Teilnehmerinformationen in ein polizeiliches Zentralregister in Folge einer Meldung ist ebenfalls hoch riskant und mit den Grundsätzen der Medien- und Informationsfreiheit nicht zu vereinbaren. Es ist zu erwarten, dass jährlich die persönlichen Daten von hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern oftmals zu Unrecht bei Strafverfolgungsbehörden gespeichert werden. Solch eine Verdachtsdatenbank stellt einen Dammbruch in bisher nicht gekanntem Ausmaß dar, der dazu geeignet ist, die Grundsätze unseres Rechtsstaats und unserer liberalen Demokratie zu erodieren.

In Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des NetzDG finden sich weitere Vorhaben, die ihrem Ziel, Menschen die Räume zu schaffen, sich ohne Angst zu äußern, ausdrücklich widersprechen:

Wenn sowohl Opfer, als auch Täter von den sozialen Netzwerken “Gruppen” zugeordnet werden sollen, um besser zu analysieren, wer bedroht wird und woher die Bedrohung kommt, dann schaffen wir Register etwa von “Juden”, “Homosexuellen” oder “Transpersonen”. Dies sollte nicht nur aufgrund der Lehren der deutschen Geschichte eine rote Linie sein, sondern auch in Anbetracht der aktuellen Berichterstattung über den Missbrauch von polizeilichen Datenbanken durch Beschäftigte.

Ebenso weisen wir abermals darauf hin, dass es der Meinungsfreiheit nicht gut tut, wenn dazu aufgefordert oder auch nur ermuntert wird, künstliche Intelligenz zur Reglementierung von Sprache und Meinung einzusetzen. Der Illusion, dass Technologie heute auch nur ansatzweise in der Lage wäre, die feinen Nuancen von Sprache und Meinung erkennen und die Grenze zwischen zulässiger zugespitzter Sprache und strafbarer Schmähung bewerten zu können, darf sich der Gesetzgeber nicht hingeben.

3.
Schon bei dem ersten Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben die Unterzeichner vor drei Jahren mit der “Deklaration für Meinungsfreiheit” darauf hingewiesen, dass Rechtsprechung und Gesetzesvollzug nicht weiter privatisiert werden dürfen. Auch wenn die geplante Stärkung der Nutzer wie beispielsweise durch die Einführung eines Widerspruchsrechts zu begrüßen ist, bleibt die grundliegende Problematik bestehen – wird an anderer Stelle sogar weiter verschärft. Statt hier Verbesserungen vorzunehmen, wird das Problem mit Ihrem Vorschlag nunmehr aber verschärft. Staatliche Aufgaben dürfen unseres Erachtens in dieser Weise nicht an private Unternehmen, schon gar nicht an solche aus Drittländern, outgesourct werden.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

wir möchten Sie daher heute dazu auffordern:

Verzichten Sie auf die Einbringung solch hoch problematischer, die Informations- und Meinungsfreiheit im Internet gefährdender Regelungen.

Fördern Sie stattdessen die Erstellung empirischer Studien über “Hatespeech” und das Nutzerverhalten in sozialen Medien. Unterstützen Sie bestehende zivilgesellschaftliche Initiativen dauerhaft finanziell bei ihrem Engagement gegen Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – online und offline. Statten Sie, gemeinsam mit den Bundesländern, Polizei und Justiz nicht nur personell und sachlich besser aus, sondern sorgen Sie für regelmäßige Fortbildungen und eine Digitalisierung dieser Behörden, die den Staat selbst in die Lage versetzt, Internetkriminialität effektiv und zeitnah zu bearbeiten und zu bekämpfen. Sorgen Sie für mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Kammern an den ordentlichen Gerichten, die sich auf Hatespeech und Internetkriminalität spezialisieren. Beispiele wie das ZAC in NRW oder das Cybercrime Kompetenzzentrum in Hessen zeigen, dass der Staat auch ohne private “Hilfssheriffs” gute Arbeit leisten kann. Schützen Sie Opfer von Bedrohungen konkret und nicht nur symbolisch und richten Sie hier bessere Betreuungs- und Anlaufstellen ein.

Deutschland und seine freiheitliche Demokratie hat eine Vorbildfunktion in der Welt. Darauf können wir heute stolz sein und sollten die Freiheit der Meinungsäußerung gegen ihre Feinde auch im Internet verteidigen. Wir müssen es daher tunlichst vermeiden, Bürgerrechte mit Gesetzen zu bekämpfen, die ihnen selbst widersprechen. Illiberale Ideen kann man nicht mit illiberalen Gesetzen bekämpfen. Die dänische Organisation Justitia hat in der Studie “The Digital Berlin Wall: How Germany (Accidentally) Created a Prototype for Global Online Censorship” jedoch bereits die erschreckenden Implikationen des bisherigen NetzDG aufgezeigt. Insbesondere Länder, die eben keine rechtsstaatlichen Demokratien sind oder gar autoritär regiert werden, berufen sich bei ihren freiheitsfeindlichen Regelungen auf das Vorbild Deutschlands.

Wir bitten Sie daher eindringlich: Berücksichtigen Sie die breite Kritik an Ihren Gesetzentwürfen und ziehen Sie diese für eine grundlegenden Überarbeitung zurück.

Mit freundlichen Grüßen

BdKom – Bundesverband der Kommunikatoren e.V.
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
cnetz – Verein für Netzpolitik e.V.
D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V.
Digitale Gesellschaft e.V.
DJV – Deutscher Journalisten-Verband e. V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.
Gesellschaft für Informatik e.V.
ISOC.DE e.V.
LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik
Stiftung Datenschutz
Wikimedia Deutschland e. V.