Die Digitale Gesellschaft e.V. zeichnet gemeinsam mit 12 weiteren Verbänden einen offenen Brief an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Referentenentwürfe für ein „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ und ein „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ enthalten hochproblematische Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz und die Meinungs- und Informationsfreiheit.

So könnten Websitebetreibende zukünftig gezwungen werden, Passwörter an Behörden herauszugeben. Soziale Netzwerke sollen darüber hinaus IP-Adressen und Portnummern proaktiv an das BKA senden müssen. Zahlreiche Straftatbestände sollen verschärft werden. Darüber hinaus sollen laut dem aktuellsten Entwurf auch Gruppen von Tätern und Opfern durch die Netzwerke erhoben werden. Anhand welcher Merkmale diese Gruppen gebildet werden sollen, lässt das Gesetz offen.

„Wenn sowohl Opfer als auch Täter von den sozialen Netzwerken “Gruppen” zugeordnet werden sollen, um besser zu analysieren, wer bedroht wird und woher die Bedrohung kommt, dann schaffen wir Register etwa von “Juden”, “Homosexuellen” oder “Transpersonen”. Dies sollte nicht nur aufgrund der Lehren der deutschen Geschichte eine rote Linie sein, sondern auch in Anbetracht der aktuellen Berichterstattung über den Missbrauch von polizeilichen Datenbanken durch Beschäftigte,“ heißt es in dem Schreiben.

„Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sehr weitgehende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung dar. Dabei ist die Wirksamkeit gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität höchst zweifelhaft,“ sagt Elisabeth Niekrenz, politische Referentin der Digitalen Gesellschaft e.V.

Mit der Deklaration für die Meinungsfreiheit hatten die beteiligten Verbände bereits 2017 das NetzDG kritisiert.

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