Die netzpolitische Organisation Digitale Gesellschaft e.V. bezweifelt, dass die im April 2019 beschlossene EU-Urheberrechtsrichtlinie wie von der Bundesregierung versprochen ohne eine Verpflichtung, Uploadfilter einzuführen, umgesetzt werden kann. Die Digitale Gesellschaft fordert deshalb, Artikel 17 der Richtlinie auf europäischer Ebene zu ändern.

Dies geht aus einer Stellungnahme an den Landtag Schleswig-Holstein hervor. Dort soll über einen Antrag der SSW-Fraktion, Uploadfilter in Deutschland zu untersagen, sowie über einen Antrag von CDU, Grünen und FDP, wonach die Urheberrechtsreform in Deutschland ohne Uploadfilter umgesetzt werden soll, entschieden werden.

In einer Protokollerklärung hatte die Bundesregierung dargelegt, bei der nationalen Implementierung der Richtlinie eine Verpflichtung zur automatischen Filterung weitgehend unnötig zu machen. Jedoch lassen auch umfangreiche Lizenzvereinbarungen die in der Richtlinie vorgesehene Filterpflicht nicht entfallen: „Bereits ein einziges Werk, dass nicht hochgeladen werden darf, macht die Prüfung sämtlicher Uploads erforderlich – was nur automatisiert umsetzbar ist,“ so die Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft.

Uploadfilter waren in der Diskussion um das neue Urheberrecht stark kritisiert worden, weil sie Meinungs- und Kunstfreiheit bedrohen: Erstens sind die automatischen Systeme stark fehleranfällig und können legale Parodien und Zitate nicht von Urheberrechtsverletzungen unterscheiden. Zudem wird durch die Verpflichtung die Einrichtung einer Maschinerie unterstützt, die schlimmstenfalls zu einer automatischen Zensur von unerwünschten Inhalten missbraucht werden kann.

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