„Mit der heutigen Abstimmung zur ePrivacy-Reform hat das Europäische Parlament in erfreulicher Deutlichkeit zugunsten der Grundrechte entschieden. Damit haben die Abgeordneten eine gute Grundlage geschaffen, um dem Ausverkauf des Datenschutzes auch in den nun folgenden Trilog-Verhandlungen entschlossen entgegentreten zu können. Anders als von Industrielobbyisten immer wieder behauptet, ist ein starkes Datenschutzniveau kein Hindernis für innovative Geschäftsmodelle, sondern ein potenzieller Standortvorteil für die europäische Digitalwirtschaft.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Mit einer klaren Mehrheit von 318 zu 280 Stimmen hat heute das Plenum des Europäischen Parlaments für die Beschlussempfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur ePrivacy-Reform votiert. Der Ausschuss hatte sich zuvor unter anderem dafür ausgesprochen, den Schutz vor Tracking online und offline zu stärken und die Verarbeitung von Daten, die bei der Nutzung von Kommunikationsdiensten anfallen, strikt von der Einwilligung der Betroffenen abhängig zu machen. Außerdem empfahl der Ausschuss, datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei Browsern und Endgeräten verpflichtend zu machen und ein Recht auf Verschlüsselung einzuführen.
Die Verhandlungsführer des Parlaments werden nun auf Grundlage des heutigen Abstimmungsergebnisses mit dem Ministerrat und der Kommission in den Trilog-Prozess eintreten. Einige der im Ministerrat vertretenen Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, stehen der datenschutzfreundlichen Position des Parlaments kritisch gegenüber. Statt die Einwilligungsrechte der Betroffenen zu stärken, wollen sie der Werbebranche und den Kommunikationsdiensten weitgehend freie Hand beim Tracking und bei der kommerziellen Verwertung von Verkehrs- und Standortdaten lassen.