„Alle Daten müssen gleich behandelt werden – dieses Grundprinzip des Internets wurde heute durch das Gremium der europäischen Telekom-Regulierer (BEREC) weitgehend festgeschrieben. Damit endet ein jahrelanges Ringen um die Netzneutralität, für die sich über eine halbe Millionen Menschen in Europa eingesetzt haben. Es ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Start-Ups und nicht-kommerzielle Angebote im Netz, dass sich die Provider nicht vollständig durchsetzen konnten“, erklärt Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Die im vergangenen Oktober verabschiedete EU-Verordnung zur Netzneutralität (Telecoms Single Market, kurz TSM) blieb an entscheidenden Stellen vage und unscharf. Obwohl sie bereits seit April dieses Jahres in Kraft ist, war bislang unklar, wie sie in der Praxis umgesetzt werden soll. Das Gremium der europäischen Telekom-Regulierer (BEREC) sollte diese Unwägbarkeiten beseitigen, indem es Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Verordnung aufstellt. Im Rahmen der gemeinsamen Kampagne „Save the Internet“ haben über eine halbe Millionen Menschen in den letzten Wochen am Konsultationsverfahren der BEREC teilgenommen und sich für ein freies und offene Internet eingesetzt. Der Spielraum für die Behörde war durch die Vorgaben der Verordnung jedoch begrenzt. Ein vollständige Festschreibung der Netzneutralität, die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens und eines einheitlichen Binnenmarktes war unter diesen Voraussetzungen kaum zu erreichen.

Der explizite Verweis auf die Einhaltung von Grundrechten ist positiv hervorzuheben. Bei der Regulierung ist fortan der Verbraucher- und Datenschutz, die Freiheit der Geschäftsausübung sowie das Prinzip der Nichtdiskriminierung als auch die Meinungs- und Informationsfreiheit zu beachten.

Problematisch ist jedoch, dass Provider künftig Spezialdienste unter Auflagen auf den Markt bringen können. Explizit erwähnen die Regulierungsbehörden IPTV oder VoLTE als mögliche Spezialdienste. Auch ein klares Verbot von Zero-Rating ließ sich nicht durchsetzen. Beim Verkehrsmanagement gibt es zwar ebenso hohe Auflagen, allerdings sind die Kontrollmechanismen weniger robust. Darüber hinaus drohen national unterschiedliche Auslegungen, da jeweils die nationalen Regulierungsbehörden aktiv werden müssen. Einem gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt kommt man so nicht näher, zudem drohen Rechtsstreitigkeiten.

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