„Leider wird es auch in Zukunft keine Rechtssicherheit für offene Funknetze geben. Das Abmahnrisiko bleibt. Der Minimalkonsens, den die Große Koalition in letzter Sekunde erreicht hat, lässt die Knackpunkte bei der WLAN-Störerhaftung offen. Union und SPD schieben die Lösung der wesentlichen Probleme einmal mehr auf die Gerichte ab.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Am gestrigen Nachmittag haben sich SPD und Union auf einen Kompromiss zur WLAN-Störerhaftung geeinigt. Wie wir in den vergangenen Wochen bereits vermutet hatten, soll nun lediglich gesetzlich klargestellt werden, dass Funknetzbetreiber unter das sogenannte Providerprivileg fallen. Dies ist bereits heute Stand der Rechtsprechung, so dass mit der Gesetzesänderung kein nennenswerter Fortschritt für offene Netze verbunden ist. Die Unterlassungsansprüche, die das eigentliche Abmahnrisiko für die Betreiber offener Hotspots begründen, will die Große Koalition hingegen nicht anpacken. Stattdessen soll nun lediglich in der Gesetzesbegründung erklärt werden, dass die Betreiber durch das Providerprivileg auch von der Störerhaftung befreit sind.
Damit überlässt die Große Koalition einmal mehr den Gerichten die Lösung der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der WLAN-Störerhaftung. Im Gegensatz zum eigentlichen Gesetzestext ist die Begründung eines Gesetzes nicht bindend. Gerichte können sie deshalb lediglich als Auslegungshilfe heranziehen, müssen aber keineswegs der dort dargelegten Sichtweise des Gesetzgebers folgen. Ob WLAN-Betreiber wegen Rechtsverstößen von Nutzerinnen und Nutzern weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, ist deshalb völlig offen. Damit besteht das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen fort, so dass weiterhin keine Rechtssicherheit beim Betrieb offener Funknetze herrscht. Der erhoffte Impuls für eine flächendeckende Versorgung mit offenen Hotspots wird deshalb ausbleiben. Die Große Koalition hat damit erneut eine wichtige Chance vertan, den digitalen Wandel aktiv zu gestalten und den international längst üblichen Standard bei offenen Netzen auch in Deutschland zu etablieren.