„Die Probleme, die zur Aufhebung von Safe Harbor geführt haben, sind alles andere als gelöst. Statt sich entschlossen für den Schutz europäischer Daten in den USA einzusetzen, hat sich die EU-Kommission eine Mogelpackung andrehen lassen. Wie schon bei Safe Harbor ist auch beim jetzigen EU-US-Privatsphäre-Schild der Bereich der nationalen Sicherheit von den Regelungen ausgenommen. Wenn die Kommission behauptet, es werde künftig keine Massenüberwachung von Daten aus der EU in den USA geben, ist das nicht mehr als ein schlechter Witz.“, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Die EU-Kommission hat heute den Abschluss der Verhandlungen um eine Nachfolgeregelung zu Safe Harbor verkündet. Eine solche Neuauflage war erforderlich geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Safe Harbor-Entscheidung im vergangenen Oktober unter anderem mit Hinweis auf die nahezu unbeschränkten Zugriffsbefugnisse von US-Sicherheitsbehörden auf die Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU aufgehoben hatte. Zukünftig sollen transatlantische Datenflüsse nach dem Willen der EU-Kommission nun auf Grundlage des „EU-US-Privatsphäre-Schilds“ stattfinden. Bisher handelt es sich dabei lediglich um eine politische Einigung mit den USA. Eine detaillierte und juristisch präzise Ausarbeitung werde noch etwa drei Monate in Anspruch nehmen, so die Kommission.

Die konkrete Formulierung dürfte sich als schwierig erweisen, da das „Privatsphäre Schild“ in einigen bereits jetzt bekannten Punkten klar gegen die Vorgaben des EuGH verstößt. So ist der Bereich der nationalen Sicherheit von der Regelung ausgenommen. Gerade dies war aber einer der Hauptkritikpunkte der Luxemburger Richter an Safe Harbor. Ferner soll der Zugriff amerikanischer Sicherheitsbehörden auf die Daten von Europäerinnen und Europäern begrenzt werden. Dies bedeutet vor allem, dass weiterhin Zugriffe stattfinden. Worin die Begrenzung des Zugriffs bestehen soll und wie weit sie genau geht, lässt die Kommission wohlweislich offen. Gänzlich unglaubhaft ist daher auch ihre Behauptung, es werde in den USA künftig keine Massenüberwachung von Daten aus der EU mehr stattfinden. So dürfte es für die NSA bereits technisch schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, etwa im Rahmen der „Upstream Collection“ genannten Massendatenerfassung an Internetknotenpunkten zwischen europäischen und anderen Daten zu unterscheiden. Auch bietet das vorgesehene Ombudsmannverfahren keinen ausreichenden und insbesondere keinen gerichtlichen Schutz gegen Datenschutzverstöße durch US-Behörden. Der Ombudsmann ist selbst Teil der US-Administration und verfügt damit nicht über dieselbe Unabhängigkeit und Durchsetzungskraft wie ein Gericht. Schließlich dürfte auch die vorgesehene jährliche Evaluierung des „Privatsphäre Schilds“ keine substanzielle Verbesserung bringen, da sie allein durch EU-Kommission und Federal Trade Commission und nicht durch unabhängige Stellen erfolgen wird.

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