„Ein nationaler Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung wäre grober politischer Unfug. Bereits im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof anlasslosen Massenspeicherungen eine klare Absage erteilt. Statt nun dem Druck aus dem Innenressort nachzugeben, muss Justizminister Maas bei seinem entschlossenen Nein zu dem grundrechtswidrigen Vorhaben der Bundesregierung bleiben.“, fordert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Einem Bericht auf Spiegel Online zufolge plant die Bundesregierung einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS). Nachdem die EU-Kommission signalisiert hatte, vorerst keine neue Richtlinie zur anlasslosen Vorhaltung von Kommunikationsdaten vorzulegen, sollen sich Innen- und Justizministerium derzeit in Gesprächen über einen neuen Anlauf für ein entsprechendes Gesetz befinden. Bislang hatte Justizminister Maas das Vorhaben unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strikt abgelehnt. Ein Kompromiss, so Spiegel Online, könne nun darin bestehen, Berufsgeheimnisträger von der Datenspeicherung auszunehmen.

Eine derartige Ausnahme wäre praktisch kaum umsetzbar, da sich alle Berufsgeheimnisträger in nachprüfbarer Weise bei ihren Providern registrieren lassen müssten. Abgrenzungsschwierigkeiten bestünden etwa bei Journalistinnen und Journalisten, deren Berufsbezeichnung rechtlich nicht geschützt ist. Gleiches gilt für Geistliche von Religionsgemeinschaften ohne öffentlich-rechtlichen Status. Ohnehin würde die Ausnahme nichts am grundrechtswidrigen Charakter der VDS ändern. Der EuGH hatte die Richtlinie gerade deshalb aufgehoben, weil sie die Vorhaltung der Kommunikationsdaten unabhängig von einem konkreten Verdacht vorschrieb. Anlasslose Massenspeicherungen können daher niemals mit dem EU-Recht vereinbar sein. Mit ihrem erneuten Vorstoß für eine VDS verrennt sich die Bundesregierung daher in ein juristisch wie praktisch aussichtsloses Vorhaben, dessen Nutzen für die Strafverfolgung sie bis heute nicht empirisch belegen kann.