“Internet ist ein öffentliches Gut. Statt weiter den Märchen der Telekommunikationslobby auf den Leim zu gehen, müssen sich EU-Ministerrat und Bundesregierung ein Beispiel an dem FCC-Vorschlag nehmen. Lebendigen Wettbewerb und kreative Innovationen kann es nur in einem diskriminierungsfreien Netz geben. Bezahlte Überholspuren hingegen zementieren einen Monopolmarkt auf Kosten von jungen Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern.”, erklärt Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute wird Tom Wheeler, Vorsitzender der US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC), seinen Kommissionskollegen einen Vorschlag zur Absicherung der Netzneutralität vorlegen. Bereits gestern erläuterte er in einem „Wired“ Artikel, wie er sich die künftige Regulierung vorstellt. Internetprovider sollen danach als sogenannte “common carriers” im Sinne von Titel II des Telecommunications Act klassifiziert werden. Dies bedeutet, dass sie ähnlich wie Wasser- oder Energieversorger gesamtgesellschaftlich bedeutsame Leistungen erbringen und deshalb besonders strengen Antidiskriminierungsregeln unterliegen. Sie dürfen daher weder Inhalte oder Dienste des offenen Internets drosseln, noch Spezialdienste oder andere kostenpflichtige Sonderzugänge anbieten. Damit verwirft Wheeler zugleich den auch in Europa immer wieder vorgebrachten Einwand der Providerlobby, eine derartige Regelung gefährde die Investionsmittel für den Breitbandausbau. Dass dieses Argument falsch ist, belegt nicht zuletzt der US-Markt für Mobiltelefonie, der schon seit geraumer Zeit dem Regime von Titel II unterfällt, ohne dass es dort zu Einbußen bei der Fortentwicklung gekommen wäre. Wheelers Vorschlag ist das Ergebnis eines ausgedehnten Konsultationsverfahrens, in dem über vier Millionen Kommentare eingingen. Auch Präsident Obama hatte sich für starke Regeln zur Gewährleistung der Netzneutralität ausgesprochen. Eine abschließende Entscheidung wird für den 26. Februar erwartet.
Mit seinem Vorschlag weist der FCC-Vorsitzende auch für Europa den Weg in der Debatte um die Netzneutralität. Derzeit laufen im EU-Ministerrat die Verhandlungen um eine Position zur Verordnung für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt. Zuletzt hatte die lettische Ratspräsidentschaft einen Vorschlag für eine weitgehende Deregulierung vorgelegt, der Internetprovidern freie Hand bei der Einführung von Spezialdiensten lässt. Auch die Bundesregierung will diese bezahlten Überholspuren zulassen, um Providern neue Einnahmequellen zu eröffnen. Sie verspricht sich davon Investitionsanreize beim Breitbandausbau. Im Gegenzug ist sie bereit, das Internet zu einem Zwei-Klassen-Netz zu degradieren, in dem freier Wettbewerb, Meinungsvielfalt und politische Teilhabe vom Wohlwollen der Provider abhängen. Die FCC hingegen hat erkannt, dass diskriminierungsfreies Internet ein öffentliches Gut ist, welches die infrastrukturelle Grundlage einer zukunftsfähigen digitalen Gesellschaft bildet. Ministerrat und Bundesregierung dürfen sich dieser Erkenntnis nicht länger verschließen, um Chancengleichheit und Wettbewerbsfähigkeit in Europa nicht zu verspielen.
Ich verstehe „Freiheit“ im Sinne von freier Rede und nicht von Freibier, besonders nicht, wenn ich das Freibier anderer Leute bezahlen soll.
Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Qualitäten sollten durch ein zusätzliches Prioritätsbyte im Header jedes Info-Package dargestellt werden. wer mit höherer Priorität sendet, soll auch viel mehr bezahlen. Der Absender zahlt! Tiefe Analyse der Datenpackete ist nicht erforderlich!!
Wer nur Bogs, Zeitung und Emails im Netz braucht, und das reicht für die Freiheit im Internet, der soll wenig oder gar nichts zahlen. Wer TV, Filme gucken will, schnelles und promptes Telepfon braucht, Online-Medizin betreibt, seine Drohne in Afrika von USA oder EU aus steuern will, Spiele mit Sofort-Ping spielen will, der soll diesen vielfachen Mehrbedarf an Daten und Geschwindigkeit auch selber bezahlen.
Und dann reicht das Geld auch für die gesammte Infrastruktur, dann kann man auch die dünn besiedelten Gebiete quersubventionieren.
Außerdem muss der Anspruch der low-priority-Produkte auf starke Preisermäßigung festgeschreiben werden!