Schon lange fordern wir mit unserer Kampagne Recht auf Remix, dass das Urhberrecht auch in diesem Bereich dem digitalen Zeitalter angepasst wird. Nun scheint unsere Forderung im Koalitionsvertrag aufgenommen zu werden. In dem Papier aus der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, welches auf carta geleakt (.pdf) wurde, heißt es:
Für die Sammlung, Erschließung, Benutzung und Archivierung des kulturellen Erbes und des kulturellen Gedächtnisses in der digitalen Welt braucht es bessere rechtliche Rahmenbedingungen. Durch die digitale Technik sind neue Kunstformen (Collagen, Remixe, Mashups) möglich. Deren Weiterentwicklung will die Koalition ermöglichen, indem sie, soweit notwendig, das Urheberrecht so ändert, dass diese Gestaltungsformen einen angemessenen Raum für ihre Entwicklung haben.
Wir freuen uns über diese Einigung und werden dafür kämpfen, dass die Formulierung am Ende auch so in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird und die Große Koalition in spe unsere Forderung umsetzt. Denn wir leben in einem Zeitalter des Remix. Kreativität und Kultur bauten schon immer auf bereits Bestehendem auf. Internet und digitale Technologien ermöglichen aber die kreative Nutzung existierender Werke in völlig neuen Dimensionen: Nie zuvor war es so vielen möglich, Werke auf so unterschiedliche Arten zu verändern und so einfach anderen zugänglich zu machen.
Das Bekenntnis zu Remix und Mashup im Koalitionsvertrag ist einerseits deshalb von Bedeutung, weil sich bereits auf nationaler Ebene viel für Remixkultur tun lässt. Beispielsweise gilt es das Zitatrechte auf alle Werksarten auszudehnen und zu flexibilisieren. Andererseits könnte sich die neue deutsche Bundesregierung bei der anstehenden europäischen Urheberrechtsreform für eine allgemeine Bagatellschranke einsetzen, um Alltagskreativität zu entkriminalisieren.