Heute vor genau 100 Tagen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, ihr Amt angetreten. Damit besteht nun Anlass, die Arbeit der Nachfolgerin des verdienten Peter Schaar einer ersten kritischen Bestandsaufnahme zu unterziehen.
Die Datenschutzbeauftragte hat die gesetzliche Aufgabe, Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen des Bundes ebenso wie Telekommunikationsunternehmen und Postdienste in Sachen Datenschutz zu kontrollieren und zu beraten. Bereits quantitativ ist sie diesem Auftrag bisher nur in äußerst geringem Umfang nachgekommen. Ganze drei Pressemitteilungen und zwei Reden kann sie seit dem Beginn ihrer Tätigkeit auf ihrer Homepage vorweisen.
Ähnlich mager fällt die Bilanz der Datenschutzbeauftragten in inhaltlicher Hinsicht aus. Ihre überaus seltenen Äußerungen zu Themen wie der Vorratsdatenspeicherung, dem NSA-Skandal, der Datenschutzgrundverordnung oder dem Informationsfreiheitsgesetz sind durchweg geprägt von sachlichen Unschärfen und mangelndem Engagement für Freiheit und Bürgerrechte. Ein klares Profil lässt sie ebenso wenig zu erkennen wie eigene Akzente, mit denen sie sich in die aktuellen netzpolitischen Debatten zu Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit einbringt.
So fordert Frau Voßhoff, anders als ihr Amtsvorgänger Peter Schaar, selbst nach dem vernichtenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung nicht etwa die völlige Aufgabe des Vorhabens. Vielmehr mahnt sie die Bundesregierung lediglich dazu, zunächst die weitere Entwicklung auf EU-Ebene abzuwarten. Den NSA-Skandal hält sie nur für “beunruhigend”. Auch fiel ihr zum dazu eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bundestages lediglich ein, sich diffus für eine Vernehmung Edward Snowdens auszusprechen. Zu den Modalitäten und der Frage einer Anhörung Snowdens in Deutschland hingegen äußerte sie sich nicht. Mehr als Gemeinplätze sind der Datenschutzbeauftragten auch zu weiteren wichtigen netzpolitischen Feldern nicht zu entlocken. Statt konkrete Vorschläge zu machen und die notwendigen Schritte spezifisch zu benennen und einzufordern, rief sie die Bundesregierung nur allgemein dazu auf, die Verabschiedung einer europäischen Datenschutzgrundverordnung und die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes voranzutreiben.
“Frau Voßhoff rennt den aktuellen netzpolitischen Debatten hinterher statt sie aktiv zu prägen und zu befördern. Dass sie in ihrer Funktion als oberste Datenschützerin derart blass bleibt, ist in Zeiten ausufernder Datensammelwut von staatlichen Stellen und Unternehmen mehr als eine lässliche Sünde. Gerade jetzt brauchen wir eine starke Fürsprecherin und Anwältin des Datenschutzes, welche sich gegenüber Staat und Privatwirtschaft tatkräftig für die berechtigten Interessen der Bevölkerung einsetzt. Wir wünschen uns, dass Frau Voßhoff dieser Aufgabe endlich mit dem gebotenen Ernst und der erforderlichen Konsequenz begegnet und sich ein Beispiel an der guten Arbeit ihres Amtsvorgängers nimmt.”, kommentiert Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.
Ich stimme eurem Urteil inhaltlich zu, möchte jedoch anmerken, dass die ersten 100 Tage einer Amtsträgerin eigentlich eine Schonfrist sein sollen, die bedeutet, dass erst alles, was danach kommt, kritisch begleitet werden soll. Schauen wir also, wie es weiter geht.