In der heutigen Bundestagsdebatte zur Vorratsdatenspeicherung haben die Abgeordneten der Regierungsfraktionen die Einführung der anlasslosen Massenüberwachung verteidigt und die Oppositionsanträge durchweg zurückgewiesen. Anstatt sich mit den Gefahren der Vorratsdatenspeicherung kritisch auseinanderzusetzen und den Grundrechtsschutz konsequent voranzustellen, waren von den schwarz-roten Parlamentariern bis auf vereinzelte Stimmen nur die altbekannten, längst widerlegten Argumente, ergänzt um haarsträubend populistische Ausführungen zu hören.
“Die Parlamentarier müssen ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung endlich gerecht werden. Aus bloßer Koalitionsdisziplin Gesetze zu befürworten, die ausschließlich nach den Maximalforderungen von Sicherheitsbehörden gestaltet wurden, ist das Gegenteil der Wahrnehmung dieser Verantwortung. Eine freiheitliche Gesellschaft verteidigt man nicht, indem man die Grundrechte bis an die äußerste Grenze dessen, was höchstrichterlich erlaubt ist, einschränkt.”, so Volker Tripp, politischer Referent des Digitale Gesellschaft e.V.
Im Lichte der NSA-Affäre muss die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder angemahnte Überwachungsgesamtrechnung neu angestellt werden. Kommt zu den bereits vorhandenen Überwachungsinstrumenten wie Funkzellenabfrage, Bestandsdatenauskunft und vielen mehr nun noch die anlasslose Vollprotokollierung der gesamten elektronischen Kommunikation hinzu, so gewinnt die Ausspähung des Verhaltens der Menschen in Deutschland endgültig einen flächendeckenden, allgegenwärtigen Charakter. Die Vorratsdatenspeicherung eröffnet für staatliche und private Stellen außerdem höchst bedenkliche Missbrauchsmöglichkeiten, die in keinem Verhältnis zum empirisch nicht nachweisbaren Nutzen für die Strafverfolgung stehen.
Volker Tripp: „Die Totalüberwachung des Kommunikationsverkehrs allen Ernstes mit der Bekämpfung der Kinderpornographie zu rechtfertigen, wie es einige Unionsabgeordnete in der Debatte getan haben, ist unredlich und empörend. Für die Ermittlungserfolge der kanadischen Behörden gegen den Anbieter kinderpornographischen Materials im Edathy-Fall spielten Vorratsdaten keinerlei Rolle. Der Rückgriff auf derart populistische Argumente offenbart die dramatische politische Begründungsschwäche der Großen Koalition bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung.“
Näheres zur rechtlichen und politischen Einordnung sowie zu den Gefahren der Vorratsdatenspeicherung findet man auf unserer Mitmach-Seite zum Thema.