Im koalitionsinternen Disput über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung haben sich Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maiziére darauf geeinigt, einen neuen Gesetzesentwurf erst nach dem Urteil des EuGH über die zugrundeliegende EU-Richtlinie vorzulegen.
“Es handelt sich dabei um den durchschaubaren Versuch, das umstrittene Thema Vorratsdatenspeicherung aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen”, kommentiert Volker Tripp, politischer Referent des Digitale Gesellschaft e.V. das Geschehen. “Die Koalitionsvereinbarung steht nicht über dem Grundgesetz. Anstatt krampfhaft Einigkeit zu demonstrieren und auf die Einhaltung der Koalitionsdisziplin zu pochen, wäre es die Aufgabe der Bundesregierung, sich auch mit den kritischen Stimmen zu einem politisch wie verfassungsrechtlich derart heiklen Vorhaben wie der massenhaften anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten offen auseinanderzusetzen.”
Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bisher dazu, die Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene einzuführen. Mit der Entscheidung des EuGH könnte diese Umsetzungspflicht entfallen, es könnten sich aber auch nur die Vorgaben für das zu schaffende Gesetz verändern. “Dass die Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung fast ausschließlich auf das Votum des EuGH verweist, zeigt ihre eigene politische Begründungsschwäche in dieser Frage.”, so Volker Tripp. “Sie weiß nur zu genau, dass die Errichtung einer solchen Überwachungsarchitektur auch innerhalb der Parteien der Großen Koalition höchst umstritten ist. Deshalb scheut sie eine Diskussion, die der Öffentlichkeit verdeutlichen würde, dass die Einführung der Vorratsdatenspeicherung alles andere als alternativlos ist und zu Recht auch in den eigenen Reihen zahlreiche Gegner hat. Eine verantwortungsvolle Bundesregierung würde diese Bedenken nicht aus machtpolitischem Kalkül unter den Teppich kehren, sondern sich einem offenen Diskurs mit den Kritikern und der Öffentlichkeit stellen.”