Die aktuellen Enthüllungen über die unvorstellbare Datensammelwut des amerikanischen Geheimdienstes NSA zeigen erneut, wie wichtig effektive Datenschutzprinzipien im digitalen Zeitalter sind. „Die sieben genannten Firmen sind nur die Spitze des Eisbergs. Die NSA sammelt alles, was sie in die Finger bekommt“, so Markus Beckedahl, Vorstandsmitglied des Vereins Digitale Gesellschaft.
Die NSA nutzt Daten wie E-Mails oder Skype-Gespräche um daraus Schlüsse über das Verhalten von unzähligen Menschen abzuleiten. Durch Profiling und anlasslose Rasterfahnung geraten immer wieder völlig unbescholtene Bürgerinnen und Bürger zu Unrecht in das Visier der Ermittlungbehörden. Die Anti-Terror-Gesetze der USA werden stetig erweitert, wodurch immer häufiger Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten betroffen sind.
Der Verein Digitale Gesellschaft fordert deshalb eine Schutzklausel für Datenübermittlungen von EU-Bürgern an Drittstaaten. Diese war ursprünglich im Entwurf der Europäischen Kommission für die Datenschutzgrundverordnung enthalten. Sie sah vor, dass Unternehmen Daten von EU-Bürgern nur noch dann an ausländische Behörden übermitteln dürfen, wenn dies durch ein entsprechendes Rechtshilfeabkommen gedeckt ist. Wohl aufgrund von US-Lobbying wurde der Passus noch vor Veröffentlichung des Entwurfes gestrichen.
„Sowohl die deutsche Bundesregierung bei den Verhandlungen im Ministerrat als auch die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament müssen sich für die Wiedereinführung dieser Schutzklausel einsetzen. Außerdem brauchen wir auch in Europa einen starken Schutz für Whistleblower, damit diese Dinge überhaupt ans Licht der Öffentlichkeit kommen“, sagt Markus Beckedahl. „Die Gleichgültigkeit der Bundesregierung bei diesem Thema lässt leider vermuten, dass sie von derartigen Praktiken schon länger Kenntnis hat und nicht an einer Änderung des Status quo interessiert ist.“
PRISM zeigt: Internetunternehmen werden immer häufiger zu willfährigen oder auch unfreiwilligen Helfern von Sicherheitsbehörden. „Dieser Trend muss endlich gestoppt werden“, fordert Markus Beckedahl. „Datenschutz-Prinzipien wie Privacy by default (Starke Datenschutz-Grundeinstellungen) und Privacy by design (Datenschutz von Anfang an mitdenken) sind ein wirksamer Schutz gegen solche Begehrlichkeiten.“ Weiterhin muss die staatliche Verwendung von Internet- und Telekommunikationsdaten klar eingegrenzt werden. „Die derzeit auf europäischer Ebene verhandelte Datenschutzgrundverordnung und die Richtlinie für Polizei- und Strafjustiz bieten die Chance, Bürgerrechte nachhaltig zu stärken“, so die Auffassung von Markus Beckedahl.
Abschließend stellt Markus Beckedahl fest: „Allgegenwärtige und präventive Erfassung ihrer Bürgerinnen und Bürger stehen einer liberalen Demokratie nicht zu Gesicht. Dies gilt auch für Deutschland mit Hinblick auf Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung und die Bestandsdatenauskunft.“
Der Digitale Gesellschaft e.V. setzt sich seit 2011 für Bürger- und Verbraucherrechte ein. Er klärt Öffentlichkeit, Politik und Bürger, Wirtschaft und Verbraucher über die Herausforderungen der Netzpolitik auf und setzt sich für digitale Bürgerrechte ein.
Für Rückfragen jeder Art steht der Verein unter der E-Mailadresse presse@digitalegesellschaft.de zur Verfügung. Interviewanfragen und Gesprächstermine werden ebenfalls über diese E-Mailadresse zeitnah koordiniert. Wahlweise ist unser Vorsitzender Markus Beckedahl unter 0177 7503541 erreichbar.
Digitale Gesellschaft e. V.
Schönhauser Allee 6/7
10119 Berlin
Interessant sind auch die Äußerungen der (deutschen) Polizeigewerkschaft zu dem Thema.
Mir wird Angst und Bange wenn ich bedenke, wie schmal der Grad zwischen freiheitlich-demokratischer Grundordnung und faschistoidem Überwachungsstaat ist.
Wer stellt eigentlich verbindlich fest, wann die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Gefahr ist, ergo wir alle (gewaltsamen) Widerstand leisten dürfen?