Auch bei unserem zweiten netzpolitischen Abend am 17. Januar 2012 hatten wir ein volles Haus in der c-base in Berlin. Mehr als 80 Gäste vor Ort und mehr als 800 Zuschauer im Videostreamen sahen rund eine Stunde Kurz-Vorträge über unsere aktuellen Themen und diskutierten bis in die Nacht mit uns weiter.
Hier ist unsere Video-Dokumentation:
Falk Lüke über die europäische Datenschutzrichtlinie
Hier klicken, um den Inhalt von Vimeo anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Vimeo.
Markus Beckedahl über „SOPA, PIPA und ACTA“
Hier klicken, um den Inhalt von Vimeo anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Vimeo.
Markus Beckedahl und Falk Lüke über „EchtesNetz.de – Kampagne für Netzneutralität“
Hier klicken, um den Inhalt von Vimeo anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Vimeo.
Hier klicken, um den Inhalt von Vimeo anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Vimeo.
Bilder vom Abend finden sich in unserem Flickr-Account:
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl ist Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V. Er ist Gründer und Partner bei newthinking communications GmbH, Veranstalter der re:publica-Konferenzen, engagiert sich ehrenamtlich für Creative Commons Deutschland, sitzt im Medienrat der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg und als Sachverständiger in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Er bloggt seit 2002 auf netzpolitik.org über Politik in der digitalen Gesellschaft und twittert unter @netzpolitik.
Eine Meinung zu “Rückblick auf unseren zweiten netzpolitischen Abend”
syndromXYZ sagt:
Hallo,
zunächts einmal finde ich eure Beiträge super und danke euch darfür…;-)
Bezüglich des Beitrages “EchtesNetz.de – Kampagne für Netzneutralität” und Vodafone, habe ich noch eine kleine Anmerkung in Hinsicht der AGBs… Somit könnte z.B. Vodafone dann, einen Kunden aufgrund der Verwendung von Instant Messaging usw. kündigen und dann noch einen Schadensersatzanspruch geltent machen (z.B. Fortzahlung von 4 Monatsbeiträgen) und ggf. noch eine Inkassounternehmen einschalten etc.. Betrifft natürlich nicht nur Vodafone – auch wäre es ja auch mal sehr interessant, inwieweit solche Vorgehensweisen BGB konform sind oder vielleicht sogar durch Unterstellung der Verwendung o.g. Dienste an Kunden sogar §263 StGB zutreffend wäre… – wie dann beweisbar!?
Hallo,
zunächts einmal finde ich eure Beiträge super und danke euch darfür…;-)
Bezüglich des Beitrages “EchtesNetz.de – Kampagne für Netzneutralität” und Vodafone, habe ich noch eine kleine Anmerkung in Hinsicht der AGBs… Somit könnte z.B. Vodafone dann, einen Kunden aufgrund der Verwendung von Instant Messaging usw. kündigen und dann noch einen Schadensersatzanspruch geltent machen (z.B. Fortzahlung von 4 Monatsbeiträgen) und ggf. noch eine Inkassounternehmen einschalten etc.. Betrifft natürlich nicht nur Vodafone – auch wäre es ja auch mal sehr interessant, inwieweit solche Vorgehensweisen BGB konform sind oder vielleicht sogar durch Unterstellung der Verwendung o.g. Dienste an Kunden sogar §263 StGB zutreffend wäre… – wie dann beweisbar!?
Mit freundlichen Grüßen
syndromXYZ