„Von dem Ziel, Rechtssicherheit für offene Funknetze zu schaffen, ist am Ende nicht viel mehr als ein frommer Wunsch übrig geblieben. Das heute verabschiedete Gesetz schafft gerade keine klaren Verhältnisse, sondern überlässt den Gerichten die Klärung der wesentlichen Fragen. Wer das als Abschaffung der WLAN-Störerhaftung bezeichnet, betreibt dreisten Etikettenschwindel. Statt ein klares Signal für offenes WLAN in Deutschland zu geben, hat die Gestaltungskraft der Großen Koalition gerade einmal für einen untauglichen Versuch gereicht.“, kritisiert Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Heute hat der Bundestag die bis zuletzt hoch umstrittene Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Damit wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber unter das sogenannte Providerprivileg fallen. Die eigentliche Abschaffung der Störerhaftung hat es hingegen nicht in den Gesetzestext geschafft. Stattdessen findet sich in der Begründung des Gesetzes lediglich der Hinweis, dass der Gesetzgeber es gern sähe, dass WLAN-Betreiber nicht mehr für Rechtsverstöße Dritter abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können.

Echte Rechtssicherheit für offene Funknetze wird damit gerade nicht erreicht. Im Gegensatz zum eigentlichen Gesetzestext ist die Begründung nicht bindend. Gerichte können sie zur Auslegung heranziehen, müssen die dort dargelegte Sichtweise aber nicht zwingend teilen. Daher ist mit dem Gesetz keinerlei Fortschritt verbunden. Die Große Koalition hat damit gerade nicht den Weg für offenes WLAN in Deutschland freigemacht. Dazu hätte sie die Betreiber im Gesetz ausdrücklich insbesondere von Unterlassungsansprüchen freistellen müssen.

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