Im April 2013 haben wir uns mit einem Brief an die EU-Kommission gewandt, um dem grassierenden Abmahnwahn Einhalt zu gebieten.

In unserem Schreiben machten wir darauf aufmerksam, dass seit dem Jahr 2008 rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland mit kostenpflichtigen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen überzogen wurden. Aus unserer Sicht ist diese bis heute andauernde Praxis, welche durch die deutsche Rechtslage ermöglicht wird, nicht verhältnismäßig und verstößt gegen die EU-Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IPRED). Wir baten die Kommission deshalb um Prüfung, ob in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH eingeleitet werden muss.

Nun, nach mehr als anderthalb Jahren, zahlreichen E-Mails und persönlichen Gesprächen in Brüssel, kommt endlich Bewegung in die Sache. Gestern hat die Kommission die Bundesrepublik offiziell zu einer Stellungnahme bis Mitte Februar 2015 aufgefordert. Diese Anhörung ist ein notwendiger formaler Schritt, bevor gerichtliche Klage wegen Verletzung des EU-Rechts erhoben werden kann.

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Ob die Sache schließlich beim EuGH landen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch völlig offen. Wie es weitergeht, hängt davon ab, wie die deutsche Stellungnahme ausfällt. Nach ihrem Eingang hat die Kommission wiederum zehn Wochen Zeit, um die Stellungnahme zu prüfen und über die nächsten Schritte zu entscheiden. Dabei ist ein gerichtliches Vertragsverletzungsverfahren die ultima ratio. Um dem zu entgehen, könnte Deutschland die betroffenen Rechtsvorschriften freiwillig ändern. Denkbar ist aber auch, dass die Kommission sich von der deutschen Stellungnahme überzeugen lässt und das Verfahren einstellt. In Anbetracht immer wieder stattfindender massenhafter Missbräuche des Abmahnrechts, wie zuletzt im Redtube-Fall, hoffen wir natürlich, dass die Kommission sich hier eines Besseren besinnen und standhaft bleiben wird.

Wir verfolgen die Sache weiter und werden Euch über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.