Der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt das Bekenntnis der kommenden Bundesregierung zur geplanten EU-Datenschutzverordnung und ihren Kernprinzipien. „Jetzt gilt es, diese ohne Wenn und Aber auf europäischer Ebene zu vertreten“, sagt Alexander Sander vom Digitale Gesellschaft e.V. Leider lassen die Formulierungen im Koalitionsvertrag Hintertüren für eine Abschwächung des Datenschutzniveaus und eine Verzögerung des Reformvorhabens offen.
„Warum die SPD das mitträgt, und sich damit gegen die Genossinnen und Genossen im Europäischen Parlament stellt, ist mir ein Rätsel“, so Sander. „Wenn diese Formulierungen so im Koalitionsvertrag landen, ist das ein Freibrief für das Innenministerium, die EU-Datenschutzreform weitere vier Jahre zu blockieren.“
Was das Versprechen einer „schnellen Verabschiedung“ statt eines konkreten Zeitrahmens bedeute, hätte man schon auf dem letzten EU-Gipfel gesehen. „Zusammen mit Großbritannien hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel einen konkreten Zeitplan blockiert.“, sagt Sander. „Europa braucht dringend ein harmonisiertes und besser durchsetzbares Datenschutzrecht. Die Datenschutzreform muss daher innerhalb des nächsten Jahres fertig verhandelt werden“, fordert Sander.
Die nun in Berlin diskutierte Ausklammerung des Datenschutzrechts im Bereich öffentlicher Behörden sei allerdings ein Spiel mit dem Feuer, weil damit die ganze Reform zum Scheitern gebracht werden könne. „Deutschland hatte beinahe zwei Jahre Zeit, den Kommissionsvorschlag entsprechend anzupassen“, hebt Sander hervor. „Die ständige Beteuerung, es bestünde noch Arbeitsbedarf, ignoriert, dass genau das seit langer Zeit der Vollzeitjob von hochrangigen Beamten im Innenministerium ist.“
Auch die geplante Reform der Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in einer Richtlinie sollte nicht als Ausrede für Verzögerungen am Reformpaket missbraucht werden. Die Richtlinie kann lediglich Untergrenzen bestimmen, über die die Mitgliedsstaaten hinausgehen können. Genau das hatte auch das Europäische Parlament in seiner Abstimmung über den Bericht zur Datenschutzrichtlinie am 21. Oktober klargestellt.