Pressemitteilung vom 13. November 2013
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen scheinen sich SPD und CDU/CSU auf eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität geeinigt zu haben. Das lassen zumindest Aussagen der Verhandlungspartner gegenüber verschiedenen Medien und auf Twitter vermuten.
Der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt das Ziel, die Netzneutralität gesetzlich abzusichern. Allerdings sollte man bedenken, dass bereits die Vorgängerregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Netzneutralität positiv erwähnt hatte, um dann vier Jahre lang nichts für ihrem Erhalt zu tun.
„Wir begrüßen, dass die Große Koalition den Erhalt der Netzneutralität absichern will. Zu den größten netzpolitischen Prioritäten der kommenden Regierung gehört es, ein Zweiklassen-Netz zu verhindern. Die vergangene Regierung hatte dies versäumt, außer Sonntagsreden kam zu dem Thema nichts konstruktives. Eine gesetzliche Reglung ist dringender denn je geboten. Die Zeiten, in den große Reden geschwungen werden und nichts passiert müssen endlich ein Ende finden. Immer mehr Telekommunikationsanbieter verletzen das Prinzip der Netzneutralität und sehr viele Benutzer, gerade im mobilen Bereich, sind davon betroffen.“, erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.
„Bei einer künftigen Regelung der Netzneutralität steckt der Teufel im Detail: Welche Definition von Netzneutralität gewählt wird und welche konkreten Schritte von den möglichen Koalitionspartnern unternommen werden, um diese zu schützen, ist bisher vollkommen unklar. Für den Digitale Gesellschaft e.V. ist klar: Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz muss auch den Plänen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern einen Riegel vorschieben, über sogenannte Managed-Services Partnerdienste bevorzugt durchzulassen. Ein echtes Netz wird nur gewährleistet, wenn auch das Ende-zu-Ende-Prinzip abgesichert wird, dass Nutzer an den Enden des Internets entscheiden können müssen, mit welcher Hard- und Software wie mit welchen Diensten und Protokollen sie kommunizieren können – ohne dass jemand in der Mitte sagt, was geht oder wofür Mautgebühren erhoben werden. Die Absicherung der Netzneutralität muss zudem auch auf europäischer Ebene aktiv angegangen werden. Die mögliche Große Koalition muss sich in den kürzlich gestarteten Verhandlungen um den Legislativvorschlag der EU Kommission zum „Vernetzten Kontinent“ ebenso intensiv für die Netzneutralität einsetzen.“ so Beckedahl abschließend.
Hallo Digitale Gesellschaft.
Die Forderung: „Eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz muss auch den Plänen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern einen Riegel vorschieben, über sogenannte Managed-Services Partnerdienste bevorzugt durchzulassen.“ ist zwar legitim, heisst aber übersetzt, das Anbietern von Telekommunikationsleistungen das Geschäftsmodell vorgeschrieben wird. Das ist wie der Versuch Bäckern zu verbieten, auch Zeitungen zu verkaufen.
Ich blicke der Diskussion mit Spannung entgegen.