Die Europäische Kommission hat ein neues Gesetz vorgeschlagen, das es in sich hat: den sogenannten EU KIDS ACT. In Zukunft drohen massenhafte Online-Kontrollen per Altersverifikation von allen Nutzer*innen, wenn diese Online-Dienste wie Social Media benutzen wollen. Damit sollen Beschränkungen und Verbote für Minderjährige durchgesetzt werden. Begründet werden diese Maßnahmen mit dem Kinder- und Jugendschutz. Dieses Ziel wird von Politiker*innen ja gerne vorgegeben, da wir die Absicht alle teilen. Tatsächlich bedeuten die im EU KIDS ACT vorgesehenen Maßnahmen aber schwerwiegende Grundrechtseingriffe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, obwohl es gibt es keinen Nachweis dafür gibt, dass diese wirklich geeignet oder verhältnismäßig wären, um Kinder- und Jugendschutz zu erreichen. Außerdem ist zu befürchten, dass der Vorschlag dem Fediverse großen Schaden zufügen würde, da viele der Maßnahmen mit dem dezentralen und offenen Charakter des Fediverse nicht vereinbar sind.

Die EU-Kommission fragt in einer öffentlichen Konsultation bis zum 3. Dezember nach Rückmeldungen zu ihrem Vorschlag. Als Digitale Gesellschaft e.V. haben wir gemeinsam mit Anoxinon e.V. eine Einreichung zu dieser Konsultation ausgearbeitet. Darin sprechen wir uns grundsätzlich gegen gesetzlich vorgeschriebene Altersverifikation aus und warnen vor den Gefahren des EU KIDS ACT für das Fediverse. Wir ermutigen außerdem zur Teilnahme an der Konsultation, um diesen Anliegen Gehör zu verschaffen.

Worum geht es

Im Kern geht es darum, technische Alterskontrollen bei Internetdiensten zu etablieren. Bereits im Kontext des Gesetz mit der Chatkontrolle hatte die EU-Kommission in der ersten Amtszeit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen versucht, flächendeckende Alterskontrollen gesetzlich zu verankern – bisher ohne Erfolg. Beim EU KIDS ACT wird das Thema jetzt mit dem Verbot bzw. Beschränkungen der Social Media-Nutzung verknüpft.

Abgestuft nach Altersgruppen sollen Kinder und Jugendliche von bestimmten Online-Diensten ausgeschlossen bzw. bestimmte Funktionen eingeschränkt werden. Um das zu erreichen müssen betroffene Dienste grundsätzlich für alle Nutzer*innen feststellen, welcher Altersgruppe sie zuzuordnen sind. Das ist aus mehreren Gründen problematisch. Zum einen bedeuten diese Online-Kontrollen einen Eingriff in das Recht Privatsphäre und Anonymität online. Außerdem beschränkt es das Recht junger Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe. Und auch Erwachsene werden dadurch von der Teilhabe ausgeschlossen, z.B. Personen ohne Ausweisdokumente oder Personen die nicht über die technischen Mittel oder Fähigkeiten zur Nutzung von Altersverifikationssystemen verfügen.

Um solche Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen müssten die Maßnahmen für das Ziel erforderlich und geeignet sein. Genau das ist aber fraglich, wie über renommierte 400 Wissenschaftler*innen aus 32 Ländern dieses Jahr in einem offenen Brief erklärt haben. Vergleichbare Social-Media-Verbote in Australien werden von jungen Menschen weitgehend umgangen, wie netzpolitik.org berichtet.

Gleichzeitig gäbe es auch mildere Mittel, um Kinder und Jugendliche online besser zu schützen. Ein Schwerpunkt der Argumentation der EU-Kommission und der gesellschaftlichen Debatte zu möglichen Social-Media-Verboten und -Einschränkungen für junge Menschen dreht sich um das toxische Design von Big Tech Plattformen. Hier teilen wir eigentlich die Ansicht, dass die „suchterzeugende Gestaltung“ (Addictive Design), das zur „zwanghafte oder übermäßige Nutzung der Online-Dienste“ verleiten soll, ein Problem sind. Allerdings ist das kein exklusives Problem für Kinder und Jugendliche, sondern betrifft uns alle. Statt gestaffelte Altersgrenzen für solche Funktionen festzulegen – und damit verpflichtende Online-Kontrollen für alle zu erzwingen – könnte die EU-Kommission das Problem auch an der Wurzel packen und beim Geschäftsmodell von sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) ansetzen. Würde die EU-Kommission grundsätzlich gegen überwachungsbasierte Werbung und Addictive Design vorgehen, könnte sie ohne massenhafte Online-Kontrollen ein sichereres Internet für alle schaffen. In unserer Einreichung verweisen wir außerdem auf die bereits bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des Gesetz über digitale Dienste (DSA), die vor dem Beschluss neuer Grundrechtseingriffe erst ausgeschöpft werden sollten.

Das Fediverse wird zum Kollataralschaden

Eigentlich gibt es schon einen aussichtsreichen Ansatz für Social Media ohne toxisches Design: das Fediverse. Trotzdem wären kleine Fediverse-Dienste genauso von den Vorschriften des EU KIDS ACT betroffen, wie die toxischen Plattformen von Big Tech. Das würde gerade kleinere Instanzen und Dienste im Fediverse vor schwerwiegende Herausforderungen stellen, die sie nicht oder nur schwer erfüllen könnten. In unserer Stellungnahme heben wir außerdem hervor, dass die Anforderungen des EU KIDS ACT sich negativ auf wesentliche Merkmale des Fediverse auswirken würde wie z.B. Dezentralität, Offenheit, Modularität, Privatsphäre, Datenminimierung und selbstbestimmte Teilhabe. Darum fordern wir von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament vor weiteren Beratungen eine umfangreiche Folgenabschätzung nachzuholen, wie sich der EU KIDS ACT auf das Fediverse auswirkt. Wir sehen hier sonst einen Widerspruch zur wichtigen Open Source Strategie der EU. Insgesamt sollte das Fediverse als offenes und dezentral aufgebautes Netzwerk von den Bestimmungen des EU KIDS ACT ausgenommen werden und es als Innovation für gute Social Media Alternativen gefördert werden.

Bei der öffentlichen Konsultation mitmachen

Die EU-Kommission hat die Öffentlichkeit dazu eingeladen, Rückmeldungen zu ihrem Vorschlag zu geben. Bis zum 3. Dezember können sich alle über das offizielle Portal der EU-Kommission daran beteiligen. Wir haben unsere Stellungnahme bereits eingereicht. Mach jetzt auch mit, teil die Information mit Bekannten und hilf uns dabei, vor den Gefahren des EU KIDS ACT für Grundrechte und für das Fediverse zu warnen.

Relevante Links:

EU KIDS ACT – Gesetzesvorschlag im Volltext

Öffentliche Konsultation – offizielles Portal der EU-Kommission für Rückmeldungen

Das Fediverse wird zum Kollateralschaden – Gemeinsame Stellungnahme von Anoxinon e.V. und Digitale Gesellschaft e.V.

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