Angesichts der Äußerungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Warnhinweismodellen erklärt der Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft e.V. Markus Beckedahl:
„Wir begrüßen, dass die Justizministerin klarstellt, dass sie weder Sperrungen noch Warnhinweismodelle möchte. Dies scheint einigen Akteuren der Koalition nicht bewusst zu sein. Wir sind erstaunt, dass die Justizministerin derartige Vorhaben rundheraus ablehnt, während der ebenfalls der FDP angehörende Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto gleichzeitig genau solche Modelle prüfen und diskutieren lässt, bei denen es darum geht, die Provider zu Hilfssherriffs zu machen. Wir fordern daher den Bundeswirtschaftsminister dazu auf, umgehend klarzustellen, ob es sich bei der am vergangenen Freitag vorgestellten Warnhinweisstudie um rein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse oder das Erforschen eines ernsthaft in Erwägung gezogenen Umsetzungsmodells handelt.“
Da die Warnhinweis-Studie des Professor Schwartmann (FH Köln) explizit im März im sogenannten „Wirtschaftsdialog“ diskutiert werden soll, einem nichtöffentlichen Hinterzimmergremium in dem das Ministerium Provider und Rechtewirtschaft an einem Tisch versammelt, geht der Digitale Gesellschaft e.V. bis zur eindeutigen Formulierung des Gegenteils durch den für Wirtschaft zuständigen Bundesminister Rösler vom Worst Case-Szenario aus.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte in einer Youtube-Botschaft am 08.02.2012 erklärt:
Zu Internetsperren und Warnhinweisen:
„In Deutschland sind gerade Internetsperren abgeschafft worden. Wir wollen, so ist es ausdrücklich im Koalitionsvertrag vereinbart, keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen, wir wollen keine Warnhinweise, wir sehen keinen Gesetzgebungsbedarf zur Änderung des Urheberrechts – Internetprovider sind keine Hilfssherrifs.“