Aktuell verhandeln die Europäischen Kommissionen das weitere Vorgehen zur sogenannten „Chatkontrolle 1.0“ (wir haben berichtet und wir fordern einen Stopp der Massenüberwachung). Jetzt liegen im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments Vorschläge der Abgeordneten vor. Die zeigen: es gibt eine Chance, unser Recht auf Privatsphäre online zu verteidigen. Dafür braucht es aber weiter öffentlichen Druck. Eine Analyse.
Kurzfassung: Unsere Kritik wird von manchen Abgeordneten geteilt. Die Gruppe Die Linke und die fraktionslosen Abgeordneten Sonneborn & Berg fordern die Ausnahmeregelung ersatzlos zu streichen. Die Gruppe Grüne/EFA fordern die Regelung zur anlasslosen Massenüberwachung zu beenden und stattdessen nur zielgerichtetere Maßnahmen in konkreten Verdachtsfällen zu erlauben, ähnlich wie es die Parlamentsposition zur Chatkontrolle 2.0 vorsieht. Die Berichterstatterin aus der Gruppe S&D will den Umfang und die Dauer der Ausnahmeregelung einschränken, sieht aber weiter eine Befugnis zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation vor. Die Vorschläge von Renew sind gemischt, sehen aber weiter eine Verlängerung vor. EVP, ECR und PfE wollen die Chatkontrolle 1.0 mit verschiedenen Anpassungen verlängern und könnten gemeinsam mit wenigen weiteren Abgeordneten eine Mehrheit bilden. ESN hat keine Vorschläge gemacht. Gerade bei den Gruppen Renew und ECR ist noch unklar, ob die Position der Abgeordneten in der Gruppe schon endgültig feststeht.
Was bisher geschah
Der Schutz auf Privatsphäre online, gesetzlich garantiert durch die europäische ePrivacy-Richtlinie, ist noch bis zum 3. April von einer Ausnahmeregelung eingeschränkt, welche Unternehmen das massenhafte Überwachen privater Chats ermöglicht. Erlaubt wird dieser Eingriff mit dem erklärten Ziel Kinder zu schützen, indem Unternehmen Chats auf Darstellungen sexualisierter Gewalt und sogar Text auf mögliche Anbahnungsversuche durchsuchen dürfen. Es betrifft aber alle Menschen und es fehlen Nachweise für die Wirksamkeit der Maßnahme. Stattdessen sind die Technologien fehleranfällig und die EU-Kommission räumt selbst ein, ihre Verhältnismäßigkeit nicht nachweisen zu können. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen die Regelung um zwei Jahre verlängert und die Regierungen im Rat der EU haben Zustimmung signalisiert. Dazu haben wir in unserem Blog berichtet.
Positionen im Europäischen Parlament
Öffentlich zugänglich sind der erste Vorschlag der zuständigen Berichterstatterin, welche den Auftrag hat eine Position mit Mehrheit der verschiedenen Gruppen zu finden, und danach die einzelnen Vorschläge aus den verschiedenen Gruppen.
Vorschlag der Berichterstatterin
Im Europäischen Parlament wurde von der zuständigen Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) ein Vorschlag für Änderungen gemacht. In einer persönlichen Erklärung spricht sie außerdem einige der Kritikpunkte an, die wir vorgetragen haben: die Ausnahmeregelung hätte nie so lange gelten sollen, die Europäische Kommission lege nicht ausreichend Beweise für die Verhältnismäßigkeit vor, um eine uneingeschränkte Weiterführung zu rechtfertigen, und die ständigen Verlängerungen würden das Vertrauen in die Institutionen belasten. Sie möchte außerdem den Umfang des Scannens auf bekannte Darstellungen beschränkt werden, statt wie bisher auch bisher unbekannte („neue“) Darstellungen und Anbahnungsversuche per „KI“ zu suchen.
Die EU-Kommission will eine Verlängerung der Ausnahmeregelung um zwei Jahre. Bereits wie beim Beschluss der Chatkontrolle 1.0 (2021) und der ersten Verlängerung (2024) argumentiert sie damit, es brauche Zeit zum Verhandeln einer dauerhaften Lösung (Chatkontrolle 2.0). Berichterstatterin Sippel schlägt eine Verkürzung auf ein Jahr vor und kritisiert, dass das Parlament schon seit 2023 für eine Einigung (auf zielgerichtetere Maßnahmen statt anlasslose Überwachung) bereit gewesen wäre.
Außerdem will sie Ende-zu-Ende-Verschlüsselte Kommunikation vom Umfang der Ausnahmeregelung ausnehmen. Dieser Vorschlag wird von den anderen Gruppen geteilt – außer von EVP und ESN.
Die Europäische Kommission soll auch einen neuen Durchführungsbericht vorlegen. Bisher waren die Daten dabei unvollständig. Bezogen auf die Unternehmen soll die Kommission bei Verstößen nun Bußgelder verhängen können. Damit sollen diese zur Vorlage belastbarer Statistiken zur Evaluation gebracht werden.
Vorschläge aus den Gruppen
Am weitesten gehen zwei Änträge, welche jeweils die ersatzlose Streichung fordern. Diese kommen zum einen von der Gruppe Die Linke, welche dabei von der Abgeordneten Serra Sánchez vertreten wird. Zum gleichen Ergebnis käme der Antrag der zwei fraktionslosen Abgeordneten Sonneborn und Berg (Die Partei), welche eine Schließung der Schutzlücke fordern.
Auch eine Absage an die anlasslose Chatkontrolle 1.0 kommt von der Gruppe Grüne/EFA, welche von der Abgeordneten Gregorová (Piraten) vertreten wird. Sie macht umfangreiche Änderungsvorschläge, die sich an der bestehenden Parlamentsposition von 2023 zur Chatkontrolle 2.0 orientieren. Ihr Änderungsvorschlag 46 soll Maßnahmen auf konkrete Verdachtsfälle begrenzen und Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung vom Umfang ausnehmen. Außerdem soll auch in solchen Verdachtsfällen nur nach bekannten Darstellungen gescannt werden dürfen. Ihre weiteren Vorschläge konkretisieren die vorgesehenen Regeln im Detail und fordern von der EU-Kommission Umsetzungsberichte zur Evaluation.
Die Vorschläge aus der Gruppe Renew, vertreten von den Abgeordneten Joveva und Minchev sind eine Mischung von Änderungen, die aber die Chatkontrolle 1.0 nicht grundsätzlich ablehnen. Hier scheint es bei den Vorschlägen durchaus den Wunsch zu geben, die Maßnahmen einzuschränken (z.B. Begrenzung auf neun Monate, Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung auszunehmen und eine Absage an Hintertüren in Geräten). Gleichzeitig lesen sich manche Vorschläge fast wie eine Forderung nach Client-Side-Scanning, z.B. Änderungsvorschläge 32 und 47. Diese Gruppe geht also bisher nicht weit genug, um private Kommunikation vor anlassloser Massenüberwachung zu schützen. Aus den Reihen von Renew hatte es eigentlich in der Vergangenheit lautstarke Kritik an der Chatkontrolle gegeben, z.B. vom Abgeordneten Körner (FDP). Darum ist unklar, ob die Abgeordneten hier die Position der gesamten Gruppe abbilden oder ob hier noch Bewegung denkbar ist.
Richtig problematisch wird es beim rechten Flügel des Europäischen Parlaments. Die Gruppe EVP, vertreten durch den Abgeordneten Zarzalejos, macht nur einen einzigen Vorschlag (Änderungsantrag 46): Verkürzen der Verlängerung auf 18 statt 24 Monate. Von einer Absage an die Chatkontrolle 1.0 ist hier noch keine Spur. Das ist bedenklich, da es der fraktionsübergreifend beschlossenen Parlamentsposition zur Chatkontrolle 2.0 widerspricht, die der Abgeordnete eigentlich in den Trilogverhandlungen dazu als Berichterstatter vertreten soll.
Aus der Gruppe ECR hat nicht der ursprünglich dafür benannte Schattenberichterstatter Vorschläge gemacht, sondern der finnische Abgeordnete Tynkkynen. Anders als die bisherige Parlamentsposition befürwortet er sogar ganz explizit die Chatkontrolle 1.0 und schlägt vor, diese – entgegen dem bisherigen Mandat – in den Trilogverhandlungen zur Chatkontrolle 2.0 durchzusetzen (Änderungsantrag 38). Es ist noch unklar, ob er damit auch für seine gesamte Gruppe spricht.
Für die Gruppe PfE haben Tânger Corrêa und Buxadé Villalba Vorschläge gemacht. Obwohl sie die fehlenden Nachweise für die Verhältnismäßigkeit feststellen (Änderungsantrag 43), kommt von ihnen bisher keine Forderung dazu, die Chatkontrolle 1.0 abzulehnen.
Schlussfolgerungen
Manche Vorschläge im Europäischen Parlament gehen in die richtige Richtung. Aber die Mehrheit der politischen Gruppen würde nach bisherigem Stand die unverhältnismäßige und anlasslose Überwachung privater Nachrichten mit der Chatkontrolle 1.0 verlängern, obwohl das der bisherigen Position des Europäischen Parlaments widerspricht. Wir fordern darum weitere Verbesserungen und ermutigen die Zivilgesellschaft, sich mit dieser Forderung an die Europaabgeordneten zu schreiben.
Gerade in den Gruppen Renew und ECR ist noch unklar, ob die bisherigen Positionen der Abgeordneten jeweils die gesamte Gruppe abbilden, oder ob sich diese bei vielen Zuschriften aus der Zivilgesellschaft noch bewegen würden. Dann würde sich vielleicht auch der weitere Ansatz der Berichterstatterin an einem Stopp der anlasslosen Chatkontrolle ausrichten, da sie ja üblicherweise den Auftrag hat, eine Mehrheit der Abgeordneten zu finden.
