Wir appellieren in einem offenen Brief an Europaabgeordnete, die „Chatkontrolle 1.0“ zu stoppen. Aktuell erlaubt eine befristete Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie das anlasslose und massenhafte Durchleuchten von privaten Nachrichten, was insbesondere durch US-amerikanische Big Tech Unternehmen genutzt wird. Das Europäische Parlament ist jetzt am Zug zu entscheiden, ob die umstrittene Praxis über den 3. April 2026 hinaus verlängert wird oder ausläuft. Die Digitale Gesellschaft und viele weitere zivilgesellschaftliche Organisationen fordern, diese Befugnis zur Massenüberwachung zu beenden.

Der offene Brief auf Englisch bei EDRi

Unsere Übersetzung des offenen Briefs auf der Kampagnenseite ChatkontrolleSTOPPEN!

Zu den hervorgehobenen Punkten im offenen Brief gehören: die …

  • Massenüberwachung durch Big Tech: die Evaluation der Ausnahmeregelung zeigt, dass insbesondere US-Unternehmen die Chatkontrolle 1.0 nutzen um milliardenfach die Nachrichten von Nutzer*innen zu scannen. Insgesamt sei nur 0,000002735% der gescannten Nachrichten illegales Material, obwohl damit die Massenüberwachung legitimiert wird.
  • Hohe Fehlerquote: Mit der Chatkontrolle 1.0 werden alle Menschen wie potentielle Kriminelle behandelt. Falsch-positiv Fehlerraten bei den eingesetzten Scanningtechnologien von bis zu 20% zeigen außerdem, dass durch die anlasslose Massenüberwachung unschuldige Menschen Gefahr laufen, zu Unrecht verdächtigt zu werden.
  • Fehlende Rechtsgrundlage: Sowohl der Europäische Datenschutzbeauftragte, als auch die deutsche Bundesregierung betonen, dass es für die Ausnahmeregelung keine angemessene Rechtsgrundlage gibt.
  • Unverhältnismäßigkeit: das Recht auf Privatsphäre online unterschiedslos für alle Menschen einzuschränken ist ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff und kann schwerwiegende Folgen haben. Trotzdem enthält die Ausnahmeregelung nur wenige Schutzvorkehrungen, die noch dazu bisher nicht einmal eingehalten werden.

Eigentlich ist das Recht auf Privatsphäre online in der Europäischen Union gesetzlich garantiert, insbesondere in Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta der EU. Die ePrivacy-Richtlinie der Europäischen Union soll uns und unsere digitale Kommunikation darum vor der willkürlichen Überwachung durch Unternehmen schützen.

Neben der Ausnahmeregelung verhandeln die Europäischen Institutionen außerdem über eine dauerhafte Regelung. In diesem Zusammenhang hat das Europäische Parlament im Bericht von MdEP Javier Zarzalejos (EVP) 2023 fraktionsübergreifend eine Position beschlossen, welche der anlasslosen Chatkontrolle eine Absage erteilt. Folgerichtig sollten die Abgeordneten jetzt auch bei den Diskussionen zur Verlängerung der ePrivacy-Ausnahmeregelung Wort halten und auf verhältnismäßige, zielgerichtete Maßnahmen bestehen.

Wir appellieren an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Massenüberwachung durch die aktuelle ePrivacy-Ausnahmeregelung (Chatkontrolle 1.0) zu beenden.