Berlin. Die Digitale Gesellschaft e.V. hat anlässlich des für morgen erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen und Einzelpersonen einen offenen Brief zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. [Hier als .pdf: Offener-Brief-gegen-IP-Vorratsdatenspeicherung-2022-09-20]

Hier der Link zum AK Vorratsdatenspeicherung

Bereits im Juni haben wir anlässlich der Frühjahrskonferenz der Innenministerinnen und -minister einen öffentlichen Brief initiiert, in der wir den endgültigen Verzicht auf die anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung gefordert haben.

Morgen wird das lange erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in den Sachen SpaceNet und Telekom erwartet. Der EuGH hat zu entscheiden, ob die gegenwärtige Rechtslage in Deutschland europarechtlichen Standards entspricht. Bislang gilt eine umfassende Speicherungspflicht für Telekommunikationsanbieter, die allerdings aufgrund der Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit derzeit ausgesetzt ist. Die Vorratsdatenspeicherung wird mittlerweile seit Jahrzehnten diskutiert und hat zu massiven politischen Protesten geführt. Entsprechende europäische und nationale Regelungen wurden immer wieder von Gerichten für nicht mit den Grundrechten vereinbar geklärt.

Unabhängig davon, ob der EuGH auch die ihm vorgelegte deutsche Regelung wie zu erwarten verwerfen wird oder ob sie Teile davon als gerade noch mit Europarecht zu vereinbaren erklärt, sind die politisch Verantwortlichen dringend dazu aufgerufen endlich auf dieses Instrument zu verzichten. Die langjährigen Debatten haben nicht nur zu einer massiven Verunsicherung über die geltende Rechtslage geführt, sondern aufgezeigt, dass eine anlasslose Massenüberwachung das Gegenteil einer den Grundrechten der Bevölkerung verpflichteten Politik ist.

Die Digitale Gesellschaft e.V. setzt sich seit Jahren dafür ein, dass populistische Innenpolitik nicht zulasten der Grundrechte aller Menschen gehen darf und fordert, endlich endgültig auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten und Alternativen zu entwickeln, die anlassbezogen rechtsstaatliche Ermittlungen ermöglichen.

Sebastian Marg von der Digitalen Gesellschaft: „Es wird Zeit, dass die politisch Verantwortlichen die Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal begraben und statt dessen grundrechtskonforme Alternativen entwickeln.“

Tom Jennissen: „Eine den Grundrechten der Bevölkerung verpflichtete Politik kann nicht die Kommunikationsdaten, die Standortdaten und IP-Adressen der Bevölkerung ohne jeden Anlass auf Vorrat speichern. Dies untergräbt nicht nur das Vertrauen in die Nutzung von Kommunikationsdiensten sondern in den Rechtsstaat insgesamt.“

Wir stehen für Rückfragen und Bewertungen zum Urteil telefonisch (030/450 840 18) oder per E-Mail (tom.jennissen ät digitalegesellschaft.de) gerne zur Verfügung.